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Visualisierung der Landstrasse in Wettingen, wie sie in einigen jahren aussehen könnte. Hohe Gebäude säumen die Strasse, es hat viel Platz für Fussgänger und Velofahrer.
Legende: So könnte sich die Landstrasse in einigen Jahren präsentieren. ZVG

Aargau Solothurn Bis zu 33 Meter hohe Häuser an der Landstrasse Wettingen

Die Landstrasse in Wettingen soll attraktiver und lebendiger werden, so das erklärte Ziel der Gemeinde. Erreichen will man das mit einer Anpassung des Nutzungsplans. Unter anderem könnten damit an der Landstrasse im Zentrum hohe Gebäude entstehen.

Die zweieinhalb Kilometer lange Landstrasse durch Wettingen soll aufgewertet werden. An der wichtigen Strasse mit viel Verkehr soll gewohnt, gearbeitet und eingekauft werden, so die Idee der Gemeinde.

Nach der Mitwirkung durch die Bevölkerung hat der Gemeinderat nun den Nutzungsplan für das Gebiet angepasst.

Hohe Gebäude möglich

Wettingerinnen und Wettinger sollen lieber an die Landstrasse kommen, so das Ziel von Gemeindeammann Markus Dieth. Geschäfte, Cafés und kleine Plätze sollen zum Verweilen einladen. Fussgänger und Velofahrer sollen mehr Platz erhalten.

Mit dem angepassten Nutzungsplan würden zwischen dem Raben- und dem Weinkreisel hohe Gebäude möglich. An den so genannten Orientierungspunkten soll neunstöckig, bis zu 33 Meter hoch, gebaut werden können.

Für Investoren sei das Gebiet bereits jetzt attraktiver geworden, betont Gemeindeammann Dieth. Die Diskussion über die Zukunft der Landstrasse habe zum Beispiel ausgelöst, dass an der Grenze zur Stadt Baden neue Geschäfte angesiedelt werden sollen.

Grosser Zeithorizont für Umsetzung

Auch wenn das Interesse vorhanden ist: Ändern soll sich nicht alles von heute auf morgen. Die Planung ist laut Markus Dieth auf mehrere Jahrzehnte ausgelegt, einen Zwang zur Umsetzung der neuen Möglichkeiten gebe es nicht.

Frühestens ab dem Jahr 2017 könnte die Landstrasse ein neues Gesicht erhalten. Der Gemeinderat möchte auf dann den geänderten Nutzungsplan in Kraft setzen. Zuvor läuft die Mitwirkung, es folgt die Genehmigung durch den Einwohnerrat und die Aargauer Regierung.

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