Die drei Täter bemängelten neben anderen Punkten, ihr Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt worden. Das Obergericht des Kantons Solothurn habe verschiedene Beweisanträge abgewiesen. Die Täter hatten weitere Zeugenbefragungen und ein zusätzliches Fachgutachten gefordert.
Das Bundesgericht kommt in seinen am Donnerstag publizierten Urteilen zum Schluss, dass die Vorinstanz korrekt vorgegangen ist und die Urteile nicht willkürlich sind.
Mann erschossen, Frauen erstickt
Beim Dreifachmord (auch bekannt als «Schenkkreismord») von Grenchen wurde ein 60-jähriger Mann mit einem Kopfschuss niedergestreckt. Seine 55-jährige Ehefrau und die 35-jährige Tochter wurden mit Plastiksäcken erstickt. Die Taten vor Ort wurden von den beiden Männern, einem ehemaligen Spitzensportler und einem ungelernten Koch, begangen.
Die Mittäterin war jedoch an der Planung und Organisation der Morde beteiligt. Die beiden Männer hatten Schulden bei der Frau.Die Verurteilten erhofften sich bei der in Schenkkreise verwickelten Familie fette Beute. Alle drei Tatbeteiligten hatten sich selber an Schenkkreisen beteiligt. Sie fanden bei der Familie jedoch lediglich 5000 Franken, 600 Euro, Modeschmuck und vier Uhren.