Vor einem Jahr hat das Aarauer Stadtparlament drei Kredite für die Zufahrtstrassen zum neuen Stadion «Torfeld Süd» gutgeheissen. Ein Einwohner der Stadt machte dagegen Beschwerde. Sein Vorwurf: Die Aarauer Politik habe die Kredite aufgeteilt, um eine Volksabstimmung zu vermeiden. Das Parlament konnte dazumal über Ausgaben von drei Millionen Franken in Eigenregie entscheiden.
Das Aargauer Innendepartement hat die Beschwerde abgewiesen. Das Verwaltungsgericht sieht es nun ein wenig anders. Es hätte tatsächlich eine Volksabstimmung über die Kredite gebraucht, so das Urteil. Allerdings verzichten die Richter darauf, eine Abstimmung anzuordnen.
Option Bundesgericht dürfte entfallen
Die Konsequenzen dieses Urteils sind noch nicht abzuschätzen. Der Aarauer Stadtrat wird sich an der nächsten Sitzung mit dem Urteil befassen. Es gibt mehrere Optionen: Der Stadtrat könnte das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen. Er könnte aber auch eine neue, nicht mehr aufgeteilte Kreditvorlage ins Stadtparlament bringen. Und schliesslich könnte er die Vorlage dem obligatorischen Referendum unterstellen, also die vom Beschwerdeführer verlangte Volksabstimmung doch noch durchführen.
Stadtpräsidentin Jolanda Urech lässt sich auf Anfrage von Radio SRF nur bedingt in die Karten blicken: «Mir liegt vor allem am Herzen, dass wir diese Sache nun möglichst rasch zu einem demokratischen Entscheid führen», erklärt sie im Regionaljournal. Urech scheint keine Lust zu haben, den Entscheid noch den Richtern in Lausanne vorzulegen: «Die Bevölkerung möchte keinen langen Rechtsstreit, sondern eine Lösung.»
Volksabstimmung möglich
Allerdings: Die Entscheidung liegt nicht bei Jolanda Urech selber, sondern beim ganzen Stadtrat-Gremium. Und: Nach neuem Recht könnte der Einwohnerrat wohl tatsächlich legal in Eigenregie über die Strassen entscheiden. Denn neu gilt eine Kreditlimite von sechs statt drei Millionen. Die Stadtpräsidentin lässt auf Anfrage aber durchblicken, dass ein Volksentscheid trotzdem - freiwillig quasi - möglich sei.
Jolanda Urech ist offensichtlich um einen sauberen Abschluss der leidigen Angelegenheit bemüht. Die neue Stadtpräsidentin betont zudem, dass die Fehler bei dieser Kreditvorlage keine Absicht gewesen seien. Auch die Richter hätten den Stadtrat in Schutz genommen: «Es war keine böse Absicht, die rechtliche Situation wurde damals vom Stadtrat einfach anders interpretiert.»
Der Beschwerdeführer freut sich auf Anfrage von Radio SRF über das Urteil. Seine Analyse fällt bereits wenige Stunden nach der Veröffentlichung des Urteils klar aus: Es brauche unbedingt eine Volksabstimmung, so seine Interpretation. Wenn der Stadtrat absolute Rechtssicherheit will, dann muss er wohl oder übel eine Volksabstimmung ansetzen. Diese dürfte übrigens ohne Probleme zu gewinnen sein.