Es war ein schwarzer Tag für Gretzenbach. Am 27. November 2004 werden zehn Feuerwehrmänner verschüttet, als die Decke einer Autoeinstellhalle einstürzt. Sieben Männer sterben. Sie hatten brennende Autos löschen wollen.
Später wird klar: Die Betondecke der Garage ist nicht wegen des Feuers eingestürzt. Es lag zuviel Erde auf der Garage und die Statik war falsch berechnet worden.
Feuerwehrleute waren verunsichert
Die Stützpunktfeuerwehr Schönenwerd hatte bei ihrem Einsatz in Gretzenbach also alles richtig gemacht. Es bestand denn auch kein Handlungsbedarf, in der Ausbildung etwas zu ändern.
Trotzdem: «Die Feuerwehrleute waren verunsichert.«, sagt Markus Grenacher, Feuerwehrinspektor des Kantons Solothurn zum Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF. «Wir mussten das Ereignis oft thematisieren».
Und Robert Schmidli, Direktor des Schweizerischen Feuerwehrverbandes ergänzt: «Das Ereignis hat zur Sensibilisierung und teils zu einem defensiveren Vorgehen der Feuerwehren bei Einsätzen in unterirdischen Verkehrsanlagen beigetragen».
Mittlerweile können die Feuerwehren solche Einsätze üben. In Balsthal steht im IFA, im interkantonalen Feuerwehrausbildungszentrum, eine Anlage für solche Brände zur Verfügung. «Diese wird eigentlich von allen Feuerwehren genutzt und bringt den Feuerwehrleuten eine gewisse Sicherheit», so Markus Grenacher.
Juristen taten sich schwer
Die juristische Aufarbeitung des tödlichen Dramas dauerte lange und verlief für alle Beteiligten belastend. Ende 2011, sieben Jahre nach dem Unglück, stand fest: Die beiden Bauherren und früheren Eigentümer der Überbauung «Staldenacker» in Gretzenbach trifft nach dem Gesetz keine Schuld.
Das Obergericht des Kantons Solothurn hob die Schuldsprüche des Amtsgerichtes Olten-Gösgen gegen die beiden Zwillingsbrüder auf. Die erste Instanz hatte Ende 2010 die Männer zu bedingten Freiheitsstrafe von je 20 Monaten verurteilt – unter anderem wegen fahrlässiger Tötung.
Zu viel Erde auf der Halle
Laut Gutachten hatte die zu hohe Überschüttung und eine falsche Berechnung der Statik der Einstellhalle zum Einsturz geführt. Bei den Bauarbeiten im Jahr 1989 war auch eine viel zu schwere Baumaschine über die Einstellhalle gefahren.
Die Fehler beim Errichten der Überbauung waren nach einem früheren Entscheid der Beschwerdekammer des Obergerichtes beim Prozess gegen die beiden Bauherren aber längst verjährt.
Freispruch trotz Fehler
Das Obergericht begründete die Freisprüche der beiden Bauherren damit, sie hätten zwar bereits 1990 gewusst, dass es Risse in der Tiefgaragendecke gegeben und zu viel Erde auf der Decke gelegen habe.
Sie hätten jedoch die Gefahr nicht abwenden können oder müssen. Sie hätten nicht gewusst, dass eine Einsturzgefahr bestanden habe. Das Gericht sprach von einer «unklaren Gefahrensituation».
Nur der Ingenieur gesteht Fehler ein
Das Amtsgericht Olten-Gösgen hatte Ende 2011 drei weitere Angeklagte freigesprochen. Es handelte sich um den Ingenieur, seinen Vorgesetzten sowie den Bauleiter. Der ebenfalls angeklagte Architekt war vor Prozessbeginn gestorben.
Einzig der mehr als 80 Jahre alte Ingenieur gab vor dem Amtsgericht eine Mitverantwortung am Unglück zu. Er räumte ein, dass die Berechnung der Statik der Einstellhalle falsch gewesen sei.
Der Ingenieur hatte die Eigentümer 1990 in einem Brief über die zu hohe Erdüberschüttung auf der Halle und über die Risse in der Betondecke informiert. Er sei davon ausgegangen, dass die Missstände behoben würden, sagte er.