Beim Bauerverband Aargau reagiert man erstaunt auf die Publikation der Gemeinde Obermumpf: «Dass man Spaziergänger fast dazu aufruft, querfeldein zu spazieren, das finde ich sonderbar», sagt Geschäftsführer Ralf Bucher auf Anfrage des Regionaljournals Aargau Solothurn von Radio SRF. Er rechne aber nicht damit, dass derzeit besonders viele Menschen über die Felder spazieren: «Man holt sich ja nur dreckige Schuhe», lacht er.
Auch beim Solothurner Bauernverband heisst es auf Anfrage, dass das Spazieren eigentlich nur auf Juraweiden explizit erlaubt sei - im Flachland nicht. Es sei aber auch kein Drama, wenn ab und zu jemand über ein Feld gehe. Sobald der Boden gefroren sei, sei es eh kein Problem mehr
«Tretrecht» für Pfluggespanne
Das «Tretrecht» ist eigentlich ein Relikt aus früheren Zeiten. Als die Bauern noch mit Ochsen- oder Pferdengespannen pflügten, durften sie zum Wenden des Gespanns auf das Feld des Nachbarsbauern treten. Das «Tretrecht» ist aber noch heute im Aargauischen Einführungsgesetz zum ZGB festgeschrieben.
Für den motorisierten Bauern heisst das «Tretrecht» «Radwenderecht». Ein solches ist im Solothurnischen Einführungsgesetz zum ZGB festgeschrieben. Ein Bauer darf demnach auch mit dem Traktor auf dem Feld des Nachbarsbauern wenden, aber nur wenn «dadurch die Kulturen des Nachbarn nicht wesentlich Schaden leiden».