Ganze 11 Jahre haben sich Juristen gestritten. Angefangen hat alles damit, dass ein Bauer einen Schweinestall in einem Wohnquartier in Deitingen gebaut hatte.
Die Gemeinde und der Kanton hatten die Bewilligung dafür gegeben. Dies war jedoch ein Fehler. Die Behörden hätten den Schweinestall nämlich nicht bewilligen dürfen. Er stand zu nahe an der Wohnzone.
Das Verwaltungsgericht gab Anwohner, die sich über Lärm und Gestank beklagten, Recht. Das Gericht verfügte, dass der Stall weg muss. Der Bauer kämpfte fortan für seinen Stall und gelangte bis vor Bundesgericht.
Als Sieger kann sich niemand bezeichnen, alle tragen eine Mitschuld an diesem Debakel.
Die Bundesrichter stützten das Urteil des Verwaltungsgerichts, hielten aber auch fest, dass nicht der Bauer für das Debakel verantwortlich ist. Dennoch musste er seinen Stall abreissen. Der Fall war für ihn aber noch nicht erledigt – nun wollte der Bauer Schadenersatz.
Bauer wollte mehr Geld
Einerseits verlangte er von der Gemeinde Deitingen und vom Kanton Solothurn Geld für die getätigten Investitionen in den Schweinestall, andererseits für seinen Erwerbsausfall. Mehr als 600'000 Franken plus Zinsen forderte er.
Ich muss zufrieden sein, es ist ein letztinstanzliches Urteil. Die 200'000 Franken Schadenersatz gehen aber für Verfahrenskosten drauf.
Das Verwaltungsgericht entschied, dass Kanton und Gemeinde je rund 105'000 Franken bezahlen sollen, weshalb der Bauer erneut bis ans Bundesgericht gelangte. Auch Kanton und Gemeinde fochten das Urteil an, sie wollten nicht bezahlen.
In seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bestätigt das Bundesgericht im Grundsatz das Urteil des Verwaltungsgerichts. Der Deitinger Bauer bekommt also je 105'000 Franken von Kanton und Gemeinde zuzüglich Zinsen. Hinzu kommen für alle Parteien Prozessentschädigungen und Gerichtskosten.