Die Gemeinden im Aargau sollen sich an der Finanzierung der familienexternen Kinderbetreuung beteiligen müssen. Die Kantonsregierung lehnt eine Kann-Formulierung weiterhin ab und schickt ihre ursprüngliche Vorlage in die zweite Beratung im Grossen Rat.
Bei der ersten Beratung im Sommer 2015 hatte die bürgerliche Mehrheit im Parlament der Vorlage die Zähne gezogen. Sie will verhindern, dass Gemeinden gezwungen werden, Beiträge an Kinderkrippen und Mittagstische leisten zu müssen. SVP, FDP und kleinere Parteien befürchten, dass die Gemeinden ansonsten finanziell zu stark belastet würden.
Ohne Zwang bleibt es wie bisher
Der Aargauer Regierungsrat hält den Bürgerlichen entgegen, mit der abgeschwächten Formulierung sei das Kinderbetreuungsgesetz unnötig und unwirksam.
Wenn Gemeinden keine Beiträge an Betreuungsmassnahmen leisten müssen, bleibe alles beim Alten. Die Idee, dass sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen, könne so nicht umgesetzt werden.
Die Finanzierung der familienexternen Kinderbetreuung beschäftigt die Aargauer Politik bereits seit Jahren. 2012 scheiterte im Grossen Rat ein Gesetz, das auch das Thema Krippen und Mittagstische regeln wollte.
Der neuste Anlauf der Regierung mit dem Kinderbetreuungsgesetz ist nun die Reaktion auf eine Volksinitiative des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbands (ALV). Der Gegenvorschlag des Regierungsrats sieht weniger strikte Regelungen vor. Initiative und Gegenvorschlag sollen im Juni 2016 dem Stimmvolk vorgelegt werden.