Die Stiftung Pro Integral plant in Roggwil im Kanton Bern ein Hirnzentrum. Dieses wird aber durch Beschwerden blockiert, deshalb wollte die Stiftung nach Egerkingen in die ehemalige Klinik Fridau ausweichen. Doch der Kanton Solothurn verweigerte der Stiftung die Betriebsbewilligung.
Dieser Entscheid wird nun vom Solothurner Verwaltungsgericht gestützt, eine Beschwerde der Stiftung Integral gegen den Entscheid wurde abgewiesen. Das Gericht bestätigt auf Anfrage einen Bericht der «Berner Zeitung». Das Verwaltungsgericht begründet den Entscheid mit denselben Argumenten wie früher bereits der Kanton.
Finanzierung und Betrieb sind nicht transparent
Die Stiftung Pro Integral könne nicht aufzeigen, wie der Betrieb des Hirnzentrums finanziert werden soll, so das Gericht. Zuständigkeiten und Abgrenzungen zwischen Stiftung, Gönnervereinigung und Pflegezentrum AG seien nicht transparent offengelegt, eine ordentliche Betriebsführung sei damit nicht garantiert.
Die Stiftung Pro Integral möchte 70 Pflegebetten für hirnverletzte Personen einrichten. Laut «Berner Zeitung» bestehe bereits eine Warteliste. Die Solothurner Regierung hingegen möchte in der ehemaligen Klinik Fridau eine Asylunterkunft einrichten.