Die Migros will in Spreitenbach einen Obi-Fachmarkt und zwei Hochhäuser mit 423 Wohnungen bauen. Bisher wurde die Realisierung wegen eines Rechtsstreits zwischen dem VCS auf der einen sowie der Migros und der Gemeinde Spreitenbach auf der anderen Seite verzögert.
Dieses juristische Seilziehen ging durch alle Instanzen. Streitpunkt war die Frage nach der Grösse des Perimeters, für den ein Umweltverträglichkeitsbericht ausgearbeitet werden muss. Diese ist entscheidend für die Anzahl Parkplätze, die die Migros bauen darf.
Verkehrstechnisch miteinander verbunden
Der VCS machte geltend, dass praktisch alle Teile des riesigen Shopping-Center-Komplexes in Spreitenbach verkehrstechnisch miteinander verbunden seien und dass deshalb die Parkplatzsituation gesamthaft betrachtet werden müsse.
Zudem wies der VCS darauf hin, dass zusätzlich zu den 3600 Parkplätzen, welche Shoppi, Tivoli und Limmatpark aufweisen, auch die 380 Parkfelder der Umweltarena in die Berechnungen miteinbezogen werden müssen. Diese dienten bereits heute als Überlauf für eines der drei Shopping-Center.
Als letzte Instanz legte das Bundesgericht nun wie vom VCS gefordert fest, dass die Migros als Bauherrin praktische sämtliche Areale in ihre Umweltverträglichkeitsprüfung einbeziehen muss. Das Zusammenwirken der drei Einkaufszentren sei gegeben, heisst es im Bundesgerichtsurteil, das die Migros am Donnerstag öffentlich machte. Einzig ein Teil der Parkplätze des Limmat-Parkhauses klammerte das Bundesgericht aus.
Seit 2006 in der Planung
Die Planung für den Baumarkt allein begann 2006. Die Gemeinde Spreitenbach wollte jedoch keine «stand alone»-Lösung und verlangte die Entwicklung einer Überbauung.
Gegen den Gestaltungsplan und die Umweltverträglichkeitsprüfung reichte der VCS eine sogenannte Einwendung ein, die vom Gemeinderat Spreitenbach abgelehnt wurde. Darauf zog der VCS die Sache mit einer Beschwerde vor das Aargauer Baudepartement.
Dieses gab dem VCS teilweise recht und verfügte über eine Erweiterung der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Gestaltungsplans auf das Tivoli.
Dann war die Reihe wieder an der Migros und an der Gemeinde Spreitenbach, die mit einer Beschwerde ans Aargauer Verwaltungsgericht gelangten und dort teilweise recht bekamen.
Der VCS akzeptierte den Entscheid des Verwaltungsgerichts nicht und zog diesen ans Bundesgericht weiter mit dem Begehren, den Perimeter der Umweltverträglichkeitsprüfung für den Tivoli-Park auf das Shoppi, den Limmatpark, das Tivoli und die Umweltarena auszudehnen.