Der 45-jährige reformierter Pfarrer wird beschuldigt, im Jahr 2014 verschiedene Drogendelikte begangen haben. Nun soll er ins Gefängnis. Die Staatsanwältin wirft ihm Verbrechen gegen das Betäubungsgesetz, mehrfache Gehilfenschaft sowie mehrfache versuchte Geldwäscherei vor. Sie beantragt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 27 Monaten - 8 Monate davon soll er absitzen.
Für seine Mittäterin gelten die gleichen Anklagepunkte mit Ausnahme der Gehilfenschaft. Ihr wird Mittäterschaft vorgeworfen, ausserdem Anstiftung zur Geldwäscherei Laut der Anklage sind 48 Monate Freiheitsentzug angemessen.
Der Verteidiger des Pfarrers sieht in nur einem Fall einen Schuldspruch angebracht. Er plädiert auf 18 Monate Freiheitsentzug. Der Rechtsvertreter der Frau hält eine bedingte 24-monatige Freiheitsstrafe für angemessen. Während der Pfarrer auf freiem Fuss ist, sitzt die 30-Jährige seit einem Jahr in Haft, zusammen mit ihrem gut einjährigen Kind. Das Urteil wird am 11. Mai eröffnet.
Kein abgekürztes Gerichtsverfahren
Ursprünglich hatten sich Anklage und Verteidigung auf ein abgekürztes Verfahren für den umfassend geständigen Mann geeinigt: Er sollte des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und der versuchten Geldwäscherei schuldig gesprochen und mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren bestraft werden.
Das Gericht machte ihnen allerdings einen Strich durch die Rechnung. Es wies die Anklageschrift zur Überarbeitung zurück. Verschiedene Anklagepunkte seien zu milde. Zudem sei der Strafantrag deutlich zu niedrig.
Tickets für Drogenkuriere gebucht
Der Deutsche, der inzwischen seine Stelle samt Pfarrwohnung verloren hat, beging die Delikte im Jahr 2014. Für verschiedene Personen buchte und bezahlte er laut Anklage wiederholt Tickets für Flüge zwischen Brasilien und Europa und mehrere tausend Franken an Personen in Brasilien. Die Deliktsumme beläuft sich auf total rund 30'000 Franken.
Er habe nicht gewusst, dass er Tickets für Drogenkuriere buchte, und dass die überwiesenen Gelder Drogengelder waren. Allerdings habe er ein ungutes Gefühl gehabt. Er habe aber nicht den Mut gehabt, nachzufragen.
Mittäterin mit Verlustangst
Der Beschuldigte handelte im Auftrag beziehungsweise auf Bitten einer Bekannten, der er helfen wollte. Die heute 30-Jährige steht als Mitbeschuldigte vor Gericht. Sie handelte jeweils auf Anweisung ihres Ehemanns in Brasilien, der im Drogengeschäft tätig war.
Sie sei unter grossem Druck gestanden, machte sie geltend. Stets habe sie Angst gehabt, von ihrem Mann verlassen zu werden. Das Geld für die Überweisungen beziehungsweise die Tickets erhielt der Pfarrer jeweils von der Mitbeschuldigten beziehungsweise dem Abnehmer der Drogen in Basel zurück, der seinerseits eng mit jenem Ehemann zusammenarbeitete.
Auch hier folgte der Pfarrer einer Vogel-Strauss-Strategie. Sein übersteigerter Helferwille zeigt sich auch darin, dass er vielen anderen Leuten immer wieder half. Dabei türmte er nach und nach einen immer höheren Schuldenberg auf.