In einer Mitteilung vom Samstag zeigt sich der Gemeinderat von Egerkingen betroffen über das Urteil des Verwaltungsgerichts Solothurn. Es stosse bei weiten Teilen der Egerkinger Bevölkerung auf grosses Unverständnis und berechtigte Sorgen und Ängste, so der Gemeinderat. Vor Bundesgericht dagegen wehren kann der Gemeinderat sich jedoch nicht.
Wunschkandidaten stehen fest
Die prekäre Situation in Syrien und Eritrea habe seit Juni die Zahl der Asylsuchenden stark ansteigen lassen, schreibt der Gemeinderat weiter. Und daher fordert der Gemeinderat das Amt für soziale Sicherheit des Kantons nun auf, «die Fridau syrischen Familien zur Verfügung zu stellen».
Die Gemeindepräsidentin Johanna Bartholdi hat den persönlichen Eindruck, dass auch vehemente Asylgegner im Dorf bereit seien, für diese Gruppe Hand zu bieten. Sie spricht gegenüber Radio SRF von einem Umdenken.
«Nach 3 Jahren ist Schluss»
Dennoch betont der Gemeinedrat, dass die Gemeinde Egerkingen mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts «eine übermässige Last zu tragen habe». Die Fridau dürfe daher nur übergangsmässig zum Asylzentrum werden. Die Frist von drei Jahren sei «weder verhandelbar, noch verlängerbar». Weiter fordert er, dass ein geordneter Betrieb und die Sicherheit der Bevölkerung sichergestellt würden.
Vor Bundesgericht gegen die Asylunterkunft wehren, könnten sich noch 69 Privatpersonen. Ob sie dies tun, wollen diese gemäss Informationen des Egerkinger Gemeinderates erst ab dem 15. August mitteilen.