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Aargau Solothurn Ein Vormund für 300 Kinder und Erwachsene

Als die Amtsvormundschaft des Bezirks Baden 1916 gegründet wurde, übernahm ein Notar im Nebenamt die Vormundschaft von rund 300 Kindern und Erwachsenen. Die Politik erhoffte sich davon, dass dieser Fälle objektiver beurteilen kann als der jeweilige Gemeindevorsteher.

Ein Vormund musste früher eine grosse Anzahl Fälle alleine bearbeiten. Dazu gehörten etwa Platzierungen von Waisenkindern in Pflegefamilien. Aber auch vormundschaftliche Massnahmen für Erwachsene gehörten dazu, etwa bei einem sittenwidrigen Lebenswandel oder bei Trunkenheit.

Ein Kind schaut im Vordergrund in die Kamera. Im Hintergrund streiten sich zwei Erwachsene.
Legende: Wenn früher ein Kind fremd platziert wurde, konnten sich die Eltern nicht wehren. Colourbox

Alle Macht bei der Behörde

Der Historiker Ernst Guggisberg arbeitete die Geschichte der Stelle auf und stellt dabei eine grosse Macht des Amts fest: «Die betroffene Person konnte sich nicht gegen eine Massnahme wehren.» So wurden Menschen etwa ohne Grund weggesperrt.

Die Behörden-Willkür in den frühen Jahrzehnten dieses Jahrhunderts ist schweizweit mittlerweile unter dem Stichwort «Verdingkinder» bekannt. Kinder oder Jugendliche wurden damals von Amtvormundschaften zum Beispiel auf Bauernhöfe geschickt und mussten dort gratis arbeiten.

Ob solche Fälle im Bezirk Baden auch vorgekommen sind, kann Ernst Guggisberg nicht mit Sicherheit sagen. Es fehlen Unterlagen. Sicherlich hatte die Amtsvormundschaft aber eine grosse Macht, gegen die man sich damals kaum wehren konnte.

Audio
Amtsvormundschaft entstand mitten im Krieg (5.7.2016)
07:54 min
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KESD heute

Seit Beginn 2013 sind die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB gesamtschweizerisch neu organisiert. Im Aargau besteht pro Bezirk ein Familiengericht als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Die ehemalige Amtvormundschaft wurde im Rahmen dieser Erneuerung zum Kindes- und Erwachsenenschutzdienst KESD umbenannt.

Die KESD führt die Entscheide der KESB aus, sprich sie übernimmt Beistandschaften von Kindern, welche etwa fremdplatziert werden müssen oder Erwachsene, die ihren Alltag nicht selbstständig bewältigen können. Die Stelle unterstützt die Betroffenen etwa bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche, Vermögensverwaltung, aber auch der Freizeitgestaltung.

Mit dem Wandel der Gesellschaft hat sich auch das Klientel der Stelle verändert. Einerseits gibt es immer mehr ältere Menschen, die Unterstützung brauchen und andererseits psychisch Kranke. «Früher waren physische Gebrechlichkeiten oft ein Grund für Massnahmen», sagt Stephan Preisch, der aktuelle Co-Leiter der KESD Baden.

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