Der Oltner Verteidiger Keller war am 5. März im Playoff-Halbfinal nach einem Zweikampf mit Schnyder gegen die Bande geknallt. Die Folge des heftigen Aufpralls war eine schwere Verletzung des vierten Brustwirbels und die damit verbundene bleibende Querschnittlähmung. Die Schiedsrichter taxierten Schnyders Aktion als Bandencheck und sanktionierten dies wegen der offensichtlichen Verletzung Kellers mit einer Fünfminuten- und der folgenden Spieldauerdisziplinarstrafe.
Grundlage für Solothurner Staatsanwaltschaft
Steinmann hatte zur weiteren Abklärung des Falls bei der Arbeitsgruppe für Unfallmechanik Zürich ein Gutachten eingefordert, um den Hergang aus biomechanischer Sicht rekonstruieren zu können. Diese Beurteilung und das x-fache Sichten der TV-Bilder ergab, dass Schnyder kein Foul zur Last gelegt werden kann.
Steinmanns Urteil ist insofern von Bedeutung, als dass es der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn als Grundlage dient. Diese hatte nach dem Vorfall vor gut drei Wochen von Amtes wegen ein Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung eröffnet.