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Aargau Solothurn Erfolg für Kanton: Gericht bewilligt Asylunterkunft Egerkingen

Der Kanton Solothurn will in Egerkingen ein Durchgangszentrum für rund 80 Asylsuchende einrichten. Der Widerstand dagegen ist gross. Die Gemeinde und Einwohner haben sich vor Gericht gegen eine Asylunterkunft in der ehemaligen Klinik gewehrt. Nun gibt das Verwaltungsgericht dem Kanton Recht.

Der Kanton Solothurn hat vor Verwaltungsgericht Recht bekommen: Die ehemalige Klinik Fridau auf der ersten Jurakette darf als Asylunterkunft umgenutzt werden. Was für den Kanton einen Erfolg bedeutet, ist für die Gemeinde Egerkingen eine Niederlage.

Bereits gegen die Baubewilligung für die Umnutzung sind über 100 Einsprachen eingegangen. Die Egerkinger Baukommission hatte diese Einwendungen alle gut geheissen.

Dagegen machte der Kanton eine Beschwerde vor Verwaltungsgericht. Nun hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde gutgeheissen. Die Verfügung der Baukommission wird aufgehoben, so der Gerichtsentscheid.

Weiterzug möglich

Die Umnutzung der Klinkgebäudes als Asylwohnheim mit Bedingungen und Auflagen wird für drei Jahre bewilligt. Damit erzielt der Kanton Solothurn einen Zwischenerfolg vor Verwaltungsgericht.

Das Ganze kann nämlich noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Ob die Gemeinde dies tut, lässt Gemeindepräsidentin Johanna Bartholdi auf Anfrage des Regionaljournals Aargau Solothurn offen. Man werde am Freitag im Gemeinderat darüber entscheiden.

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