Wie das Obergericht am Montag mitteilte, wies es die Berufung von Walter Dubler gegen das Urteil des zuständigen Bezirksgerichts Zurzach ab und verurteilte den suspendierten Gemeindeammann von Wohlen wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse.
Das Bezirksgericht Zurzach hatte Walter Dubler am 11. März 2016 schuldig gesprochen wegen mehrfachen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung. Dies einerseits wegen nicht abgelieferten Sitzungsgeldern aus seiner Tätigkeit im Regionalplanungsverband Unteres Bünztal und andererseits wegen unzulässiger Anweisungen im Zusammenhang mit Arbeitgeberbeiträge der Pensionskasse.
Für diese Vergehen verurteilte das Bezirksgericht Zurzach den suspendierten Gemeindeammann zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 300 Franken (das heisst: 45'000 Franken) und zu einer Verbindungsbusse von 5000 Franken.
Vom Vorwurf des Betrugs im Zusammenhang mit Sitzungsgeldern aus dem Konsultationsgremium Kanton/Gemeinde und dem Ausschuss Aufgaben- und Lastenverteilung wurde er freigesprochen. Gegen das Urteil des Bezirksgerichts reichten sowohl Walter Dubler als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein, weshalb der Fall an das Obergericht gelangte.
Das Urteil des Obergerichts vom 21. September 2016:
- Obergericht hat Berufung von Walter Dubler vollumfänglich abgelehnt.
- Obergericht hat Berufung der Staatsanwaltschaft gutgeheissen.
- Obergericht hat Walter Dubler zusätzlich wegen Betrugs im Zusammenhang mit nicht abgelieferten Sitzungsgeldern aus seiner Tätigkeit im Konsultationsgremium Kanton/Gemeinde und im Ausschuss Aufgaben- und Lastenverteilung schuldig gesprochen.
- Obergericht hat Walter Dubler zu einer bedingten Geldstrafe von 220 Tagessätzen à 300 Franken (das heisst: 66'000 Franken) und zu einer Verbindungsbusse von 6000 Franken verurteilt.
Die Begründung des Obergerichts laut Mitteilung vom 26. September 2016:
- Walter Dubler hat Sitzungsgelder von insgesamt 4'460 Franken zu Unrecht weder deklariert noch abgeliefert.
- Reglement der Gemeinde Wohlen sieht eine Ablieferungspflicht von Entschädigung der Nebenämter und Mandate im Zusammenhang mit dem Gemeindeammannamt vor.
- Walter Dubler hat den Leiter der Finanzverwaltung höhere Arbeitgeberbeiträge auf dem vormalig höheren Gehalt an die Vorsorgeeinrichtung überweisen lassen.
- Der entsprechende Deliktsvertrag belief sich in diesem Fall auf rund 4'100 Franken.
Weiterzug angekündigt
Das Urteil des Obergerichts kann innert 30 Tagen mit einer Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Am Montagabend gab Dublers Anwalt gegenüber dem Regionaljournal von Radio SRF bekannt, dass er das Urteil nach der genauen Analyse mit einer Beschwerde beim Bundesgericht anfechten wolle. Ihrer Meinung nach sei kein Straftatbestand erfüllt.
Der parteilose Kommunalpolitiker Dubler ist seit dem 16. November 2015 von seinem Amt als Gemeindeammann der Freiämter Gemeinde suspendiert. Das hatte der Regierungsrat auf Antrag des Gemeinderates verfügt. Dubler musste seinen Schlüssel zum Gemeindehaus abgeben.