Die beiden geflohenen Männer wurden beide wegen einfacher Körperverletzung und weiterer Delikte zu stationären Massnahmen, sprich Therapien, nach Verbüssung ihrer Strafen verurteilt. Beide wurden zum Vollzug dieser Massnahme in eine geschlossene Abteilung der Psychiatrischen Klinik Königsfelden gebracht.
Aus dieser geschlossenen Abteilung sind die beiden Männer am 1. Mai geflohen. Das Aargauer Amt für Justizvollzug bestätigt auf Anfrage des Regionaljournals einen Bericht der «Aargauer Zeitung». Eine Information der Öffentlichkeit oder sogar eine öffentliche Fahndung sei in diesem Fall aber nicht nötig, heisst es bei den Behörden.
«Keine unmittelbare Gefahr»
Nachdem man das Verschwinden der Männer bemerkt hatte, sei natürlich unmittelbar die Polizei eingeschaltet und eine Fahndung ausgelöst worden, sagt Pascal Payllier, der Leiter des Amtes für Justizvollzug. Weitere Schritte hätten sich aber nicht aufgedrängt, erklärt Payllier: «Wir kommunizieren immer sehr offensiv, aber selbstverständlich nur, wenn es für die Öffentlichkeit von Interesse ist.»
Die Vorgeschichte sowie die psychologischen Gutachten der Männer zeigten klar, dass von ihnen keinesfalls eine «unmittelbare Gefahr» für die Öffentlichkeit ausgeht. Es handle sich nicht um gemeingefährliche Täter, sondern um Personen, für die ein Gericht eine psychiatrische Therapie empfohlen habe.
Verschiedene Vollzugsformen
Für die kleine Verwahrung (siehe Textbox) gibt es verschiedene Vollzugsformen, welche die Behörden je nach Fall anwenden können. Generell können Täter, die zu einer solchen stationären Massnahme verurteilt werden, in einer offenen oder einer geschlossenen Abteilung behandelt werden. «Im Aargau vollziehen wird 99,9 Prozent der Massnahmen in geschlossenem Rahmen». sagt dazu Payllier. Aber auch hier gibt es Unterschiede.
Es liessen sich drei Stufen des geschlossenen Vollzugs unterscheiden, erklärt der Leiter des Justizvollzugs, diese unterscheiden sich hauptsächlich durch die jeweiligen Sicherheitsmassnahmen. Die Psychiatrische Klinik Königsfelden ist dabei auf der untersten Stufe. «Die Sicherheitsmassnahmen in einer geschlossenen Abteilung der Klinik lassen sich natürlich nicht mit jenen in einem Gefängnis vergleichen», erklärt Payllier.
Besteht bei einer Person aufgrund ihrer Vorgeschichte der Bedarf nach höheren Sicherheitsmassnahmen, dann kann der Vollzug der Massnahme auch in einer komplett geschlossenen Institution, zum Beispiel in der Anstalt Pöschwies, oder sogar innerhalb eines Gefängnisses, zum Beispiel in Lenzburg, erfolgen.