Unter den 37 Gemeinden seien viele, die die Aufnahmepflicht nur teilweise noch nicht erfüllten, sagte Balz Bruder, der Sprecher des aargauischen Departementes Gesundheit und Soziales (DGS), am Dienstag ergänzend zu einem Communiqué.
Die meisten Gemeinden hätten die gesetzliche Pflicht, eine gewisse Anzahl von vorläufig aufgenommenen Ausländern unterzubringen, nicht absichtlich verletzt. In diesen Gemeinde fehle es oftmals an Wohnraum. Zuweisungsverfügen erhielten jene Gemeinden, welche die Aufnahmepflicht am Ende des ersten Quartals 2016 nicht erfüllten.
Ebenfalls Post vom Kanton erhalten Gemeinden, die bis heute weder eine definitive noch eine verbindliche zeitnahe Zusage über die Aufnahme von vorläufig aufgenommenen Ausländern gemacht haben.
Die kantonalen Stellen wiesen die Aargauer Gemeinden zudem darauf hin, dass der Bund in den kommenden Wochen eine grössere Anzahl vorläufiger Aufnahmen verfügen könnte.