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Aargau Solothurn Flüchtlinge: 37 Aargauer Gemeinden im Verzug mit Unterkünften

37 Aargauer Gemeinden erfüllen die Aufnahmepflicht für vorläufig Aufgenommene derzeit nicht. Sie haben deshalb vom Kanton eine Zuweisungsverfügung erhalten. Wer keine solchen Personen aufnimmt, zahlt ab Ende Juli die so genannte Ersatzvornahme von 110 Franken pro Tag und Person.

Unter den 37 Gemeinden seien viele, die die Aufnahmepflicht nur teilweise noch nicht erfüllten, sagte Balz Bruder, der Sprecher des aargauischen Departementes Gesundheit und Soziales (DGS), am Dienstag ergänzend zu einem Communiqué.

Längere Frist

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Die Zuweisungsfrist wurde von den gesetzlich vorgesehenen mindestens 30 Tagen auf knapp acht Wochen erstreckt. Dies bedeutet, dass die Ersatzvornahme bei nicht erfolgter Erfüllung der Aufnahmepflicht erst ab dem 29. Juli 2016 erfolgt und die Entschädigung erst ab diesem Datum fällig wird.

Die meisten Gemeinden hätten die gesetzliche Pflicht, eine gewisse Anzahl von vorläufig aufgenommenen Ausländern unterzubringen, nicht absichtlich verletzt. In diesen Gemeinde fehle es oftmals an Wohnraum. Zuweisungsverfügen erhielten jene Gemeinden, welche die Aufnahmepflicht am Ende des ersten Quartals 2016 nicht erfüllten.

Ebenfalls Post vom Kanton erhalten Gemeinden, die bis heute weder eine definitive noch eine verbindliche zeitnahe Zusage über die Aufnahme von vorläufig aufgenommenen Ausländern gemacht haben.

Die kantonalen Stellen wiesen die Aargauer Gemeinden zudem darauf hin, dass der Bund in den kommenden Wochen eine grössere Anzahl vorläufiger Aufnahmen verfügen könnte.

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