An der Landstrasse 3 in Gebenstorf steht ein ungenutztes Restaurant. In diesem Räumlichkeiten möchte der islamisch-albanische Verein ein neues Vereinslokal einrichten. Mit einem Andachtsraum, einem Aufenthaltsraum und Büros.
Anwohner und Gemeinderat finden diese Umnutzung unpassend. Die Gemeinde hat dem Verein deshalb eine Baubewilligung verweigert. Die Begründung:
- Die Zahl der Parkplätze reiche nicht aus
- Es sein mit Lärmemissionen zu rechnen
- Die Anwohner müssten mit einer Entwertung ihrer Liegenschaften rechnen
- Kurz: Ein solches Lokal passe nicht in diese Gegend
Der Verein wehrte sich gegen diese Absage der Gemeinde beim Kanton. Die Aargauer Regierung hat die Beschwerde gutgeheissen, wie die «Aargauer Zeitung» am Freitag vermeldet. Die Begründung der Gemeinde sei politisch, so der Vorwurf aus Aarau:
- Die Zahl der Parkplätze sei ausreichend
- Das geplante Zentrum sei zonenkonform
- Das Baugesetz werde «diskriminierend» ausgelegt
Der Gemeinderat hat diesen Bescheid aus Aarau am Dienstag diskutiert, wie die Gemeindekanzlei auf Anfrage von Radio SRF bestätigt. Allerdings: Das Verdikt aus Aarau wird nicht akzeptiert. Der Gemeinderat wehrt sich weiter. Er zieht die Beschwerde nun vor das Aargauer Verwaltungsgericht.
Die Gemeinde betont dabei, es gehe ihr nicht um Rassismus. Allerdings: Die Begründung, das Zentrum passe einfach nicht an diesen Ort, klingt doch eher nach einer politischen Begründung als nach einer baurechtlichen Aussage. Und dessen ist man sich in Gebenstorf durchaus bewusst, wie Gespräche mit Gemeindevertretern zeigen. Die Chancen auf Erfolg vor Verwaltungsgericht dürften eher mässig sein.