Schuldig in allen Punkten: So lautet der Strafbefehl der Berner Staatsanwaltschaft gegen die Frau, welche als Chatpartnerin des Badener Stadtammanns Geri Müller Fotos mit sexuellem Inhalt erhielt.
Busse und Entschädigung für Müller?
Müller hatte diese Fotos während seiner Arbeitszeit gemacht. Im Sommer 2014 machte die Zeitung «Schweiz am Sonntag» den Fall publik. Nun hat die Berner Staatsanwaltschaft entschieden: Sie verurteilt die Chatpartnerin wegen der unerlaubten Aufnahme eines Gesprächs zwischen der Frau und Müller. Hinzu kommt eine Verurteilung wegen versuchter Nötigung, übler Nachrede, Urkundenfälschung und Beschimpfung.
Gemäss dem Strafbefehl erhält die Frau eine bedingte Geldstrafe von 9000 Franken. Hinzu kommt eine Busse von 1800 Franken oder 30 Tage Gefängnis. Ausserdem soll die Frau an Geri Müller eine Entschädigung zahlen von 16'292 Franken. Und: Die Frau soll Gerichtskosten von gut 8100 Franken übernehmen.
Chatpartnerin wehrt sicht
Die Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig, denn die Chatpartnerin kann Einspruch erheben. Und genau das hat sie bereits getan, wie sie dem Regionaljournal Aargau Solothurn auf Anfrage bestätigt.
Sie sei nicht einverstanden mit dem Strafbefehl. Verschiedene Anschuldigungen könne sie so nicht akzeptieren, erklärt die Frau. Was genau an diesem Strafbefehl nicht stimme, will sie zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht sagen. Damit steht fest: Es kommt zu einem Gerichtsprozess im sogenannten Gerigate.
Geri Müller war für eine Stellungnahme telefonisch nicht zu erreichen. Dem Regionalsender Tele M1 sagte er, dass er den Strafbefehl zur Kenntnis nehme. Was er zur Einsprache seiner ehemaligen Chatpartnerin sagt, ist nicht bekannt.
Weitere Folgen?
Geri Müller hat noch weitere Anzeigen gemacht, über die noch nicht entschieden worden ist. So hat er Strafanzeige gemacht gegen drei weitere Personen:
- Joseph Bollag (Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Baden)
- Sacha Wigdorowits (PR-Berater)
- Patrick Müller (Chefredaktor «Schweiz am Sonntag»)
Sie haben die möglicherweise unerlaubten Aufnahmen des Gesprächs zwischen Müller und der Chatpartnerin weiterverbreitet, so der Vorwurf von Geri Müller. Hier sind noch keine Entscheide gefallen.
Was sagt der Presserat?
Offen ist auch, wie sich der Schweizer Presserat zum Fall äussern wird. Auch dort ist der Gerigate ein Thema. Hängig ist eine Beschwerde von Bundesparlamentariern gegen die Zeitung «Schweiz am Sonntag». Nach Ansicht der Politiker hat die Zeitung mit ihrer Berichterstattung die Privatsphäre von Geri Müller schwer verletzt. Der Presserat will seinen Entscheid in den nächsten Wochen publizieren.