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Aargau Solothurn Gränicher Werkstatt-Mord: Verteidigung will Freisprüche

Die beiden Angeklagten seien freizusprechen, verlangte die Verteidigung am Donnerstag. Das Argument: es fehle an Beweisen.

Die Verteidigung verlangte Freisprüche vor dem Bezirksgericht Aarau. Die Staatsanwaltschaft könne nicht beweisen, dass die Männer einen 31-jährigen Schweizer im Oktober 2012 erschossen hätten. Der 43-jährige Mann, der gemäss Anklageschrift die beiden Schüsse abgefeuert hatte, soll vom Vorwurf des Mordes freigesprochen werden. Er solle zudem aus der Haft entlassen werden.

Verteidigung spricht von «zweifelhaften Aussagen»

Es gelte der Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten. Niemand habe die Schussabgabe gesehen. Die Staatsanwaltschaft äussere viele Vermutungen und Annahmen. Der 43-jährige, ein Taxifahrer, habe kein Motiv für die Tat gehabt.

Statue
Legende: Das Bezirksgericht Aarau fällt sein Urteil am Freitag. Colourbox (Symbolbild)

Auch der 51-jährige Schweizer, der mittlerweile mit der Frau des Opfers zusammenlebt, soll auf der ganzen Linie freigesprochen werden, forderte dessen Verteidiger. Für eine Verurteilung wegen Mordes und für eine lebenslängliche Freiheitsstrafe fehlten die Beweise. Die Darstellung der Staatsanwaltschaft basiere auf Hypothesen, Annahmen und vielen zweifelhaften Aussagen.

Urteil am Freitag

Gemäss der Staatsanwältin steht fest, dass die beiden Männer ein Motiv hatten, den 31-jährigen Thaiboxer aus dem Weg zu räumen. Es bestünden keine Zweifel, auch wenn einzelne Puzzleteile fehlten. Der 51-jährige Mann habe dem 43-jährigen Mann den Auftrag gegeben, den Mann zu beseitigen.

Das Opfer war in einer Werkstatt in Gränichen an einem Sonntagabend im Oktober 2012 tot aufgefunden worden. Er wurde mit zwei Schüssen ermordet. Die Tatwaffe fehlt. Das Bezirksgericht Aarau wird die Urteile am Freitag eröffnen.

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