Es geht darum, wie der Kanton Aargau in Zukunft aussieht: Der Richtplan definiert Siedlungs- und Landwirtschaftsflächen. Nun wurden die Siedlungsgebiete angepasst. Parteien und Verbände konnten sich zu den Plänen von Regierung und Verwaltung äussern.
Das Wichtigste in Kürze:
- Gemäss Richtplan wird die Siedlungsfläche im Aargau um 400 Fussballfelder erweitert.
- Diese Fläche sollte ausreichen, um die Bevölkerung bis 2040 «schlucken» zu können (die Prognosen gehen von 190'000 zusätzlichen Einwohnenden aus).
- Parteien und Verbände kritisieren zum Teil diese Prognosen, einige fordern weniger Siedlungsfläche, andere möchten weniger strikte Regelungen zur Verdichtung.
- Der Richtplan entspricht in dieser Form dem neuen Raumplanungsgesetz. Allerdings muss er noch vom Grossrat (Parlament Aargau) und vom Bundesrat genehmigt werden.
Bevölkerung wächst
Der Regierungsrat rechnet damit, dass die Gesamtbevölkerung bis 2040 um 190'000 auf 816'000 Personen wächst. Das bestehende Siedlungsgebiet soll daher um 294 Hektaren erweitert werden.Diese Fläche entspricht der Fläche von 411 Fussballfeldern. Zum Vergleich: Auf der gesamten Kantonsfläche von 140'382 Hektaren könnten rund 196'600 Fussballfelder erstellt werden.
Der Regierungsrat will die Zersiedlung bremsen. Mehrere Gemeinden sollen ihr Siedlungsgebiet verkleinern, andere Gemeinden sollen das Gebiet erweitern.
Damit das prognostizierte Bevölkerungswachstum raumverträglich bewältigt werden kann, setzt der Kanton auch auf innere Siedlungsentwicklung und Verdichtung. So will der Regierungsrat im Richtplan Mindestdichten festlegen, die innerhalb einer Gemeinde sichergestellt werden müssen. Diese Dichten sollen in den Städten höher angesetzt sein als auf dem Land.
Treffe das erwartete Wachstum nicht ein, seien spätere Einzonungen im vorsorglich festgelegten Siedlungsgebiet nicht notwendig und auch nicht möglich. Wenn die Zahl der Einwohner weniger stark zunehme, so passiere nichts Nachteiliges, hält der Regierungsrat fest. Das Land bleibe in der für Eigentümer verbindlichen Nutzungsplanung in der Landwirtschaftszone.
Vorbereitung auf erwartetes Bevölkerungswachstum
Der Entwurf der Richtplananpassung war bei der öffentlichen Mitwirkung auf unterschiedliche Reaktionen gestossen. 212 Mitwirkende machten 721 Eingaben. Mehrere Parteien und Organisationen forderten weit geringe Wachstumsannahmen.
Die Prognosen sind gemäss Regierungsrat nicht das Ziel, sondern einzig eine Abschätzung darüber, was eintreffen könnte. Ziel der Anpassung des Richtplanes sei es, für den Fall des erwarteten Bevölkerungswachstums vorbereitet zu sein. Das Wachstum solle raumverträglich sowie unter Wahrung einer hohen Siedlungs- und Wohnqualität bewältigt werden können.
Aargau muss über die Bücher
Das Siedlungsgebiet im Richtplan des Kantons hat bislang den rechtskräftigen Bauzonen in den Gemeinden und Städten entsprochen. Diese beschlossen, Land einzuzonen. Regierung und Parlament hatten über die Anpassungen im Richtplan abschliessend zu entscheiden.
Eine längerfristige Festlegung des Siedlungsgebiets war nicht vorgesehen. Die Gesamtfläche ergab sich aus der Summe der Einzelanpassungen. Nach dem Ja des Schweizer Volks zum revidierten Bundesgesetz über die Raumplanung ist dieses Vorgehen jedoch nicht mehr zulässig.
Im März 2013 hatte das Schweizer Volk in einer Referendumsabstimmung das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung mit einem Ja-Stimmen-Anteil von knapp 63 Prozent gutgeheissen. Im Aargau lag die Zustimmung bei 67 Prozent.