Der Kanton Aargau will in drei Jahren die erste kantonale Grossunterkunft für Asylsuchende eröffnen. Im kommenden Jahr soll mit der Suche eines Standortes begonnen werden. Der Regierungsrat will die Unterkünfte auf vier Regionen ausgewogen verteilen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Das neue Konzept wurde 2014 im Parlament genehmigt, jetzt hat die Regierung den Startschuss zur Umsetzung gegeben
- Bis 2019 soll die erste Unterkunft stehen
- Bis 2026 soll eine «tiefe zweistellige Zahl» an Unterkünften in Betrieb sein
- Die Unterkünfte sollen fair auf vier Regionen im Kanton verteilt sein
- Es geht nur um kantonale Unterkünfte – Unterkünfte der Gemeinden bleiben bestehen
- Gemeinden fordern ein Pilotprojekt und keine zusätzlichen Kosten
Die Schaffung von Grossunterkünften für 100 bis 150 Asylsuchende ist eine Konsequenz des neuen Sozial- und Präventionsgesetzes. Dieses gilt seit anfang Jahr. Das Departement Gesundheit und Soziales von Regierungsrätin Susanne Hochuli (Grüne) rechnet nach eigenen Angaben damit, dass das «Konzept Grossunterkünfte» bis in zehn Jahren umgesetzt sein wird, wie es heute in einer Mitteilung heisst.
Der Kanton geht davon aus, dass langfristige maximal 2900 Asylsuchende und Ausreisepflichtige in kantonalen Unterkünften untergebracht werden müssen. In einem ersten Anlauf sollen in den geplanten Grossunterkünften 1450 Plätze geschaffen werden. Dazu sei voraussichtlich eine «tiefe zweistellige Zahl» von Unterkünften nötig.
Liste möglicher Standorte im nächsten Jahr
Der Regierungsrat will dem Kantonsparlament im kommenden Jahr einen Kredit zur Realisierung der ersten Staffel Grossunterkünfte vorlegen. Zu diesem Zeitpunkt werde auch eine Liste möglicher Standorte für den Bau von Grossunterkünften vorliegen.
Die Erstellungskosten sollen gemäss Regierungsrat vom Bund vorfinanziert werden. Die Umsetzung erfolge in jedem Fall zeitlich gestaffelt und entsprechend dem vorhersehbaren Bedarf an Plätzen.
Je nach Standort würden entweder Familienunterkünfte, Unterkünfte für allein reisende Männer, unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) oder für ausreisepflichtige Personen mit den entsprechenden Infrastrukturen geschaffen.
Vier Asylregionen
Die Grossunterkünfte sollen gemäss Regierungsrat ausgewogen über das Kantonsgebiet verteilt werden. Daher legten die Gemeinden zusammen mit den Regionalplanungsverbänden vier Asylregionen fest. Ein zweites Kriterium für die Verteilung der Asylsuchenden ist der Anteil der Schweizer Wohnbevölkerung.
Das Konzept sieht folgende Verteilung vor:
- Region Nord (Fricktal Regio): 364 Plätze
- Region Ost (Brugg Region Zurzibiet Regio, Baden Regio): 921 Plätze
- Region Süd (Oberes Freiamt, Unteres Bünztal, Mutschellen-Reusstal-Kelleramt): 554 Plätze
- Region West (zofingenregio, Region Aarau, Lebensraum Lenzburg-Seetal, aargauSüd, Suhrental): 1061 Plätze
Frau Landammann Hochuli informierte die Gemeinden an einer Veranstaltung bereits über das Vorgehen. Man wolle ein «klares, transparentes, regional ausgewogenes System für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden», wird Hochuli in der Medienmitteilung zitiert. Es werde von Kanton und Gemeinden weiterhin viel gegenseitiges Verständnis brauchen.
Forderungen der Gemeinden
Die Gemeinden ihrerseits haben bereits Forderungen deponiert beim Kanton. Die Präsidentin der Gemeindeammännervereinigung, Renate Gautschy, wird in der Medienmitteilung ebenfalls zitiert. Sie fordert unter anderem...
- ... ein Pilotprojekt einer Grossunterkunft
- ... besondere Beachtung der «Integrationspolitik», da der Ausländeranteil in der Schweiz im Vergleich zum übrigen Europa sowieso schon hoch sei
- ... keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Gemeinden
- ... eine konsequente Durchsetzung des Asylrechts und die Rückführung von abgewiesenen Asylbewerbern
Grundsätzlich aber böten die Gemeinden Hand «für eine kooperative Zusammenarbeit», heisst es weiter. Die Regionalplanungsverbände ihrerseits begrüssen es gemäss Mitteilung des Gesundheitsdepartements, dass auch sie in die Planung der Grossunterkünfte einbezogen werden.