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Aargau Solothurn Haupttäter im Solothurner Kollegium-Prozess soll verwahrt werden

Die Solothurner Staatsanwaltschaft verlangt eine 14jährige Freiheitsstrafe für den jungen Mann, der an der Fasnacht 2010 einen anderen Mann schwer verletzt haben soll. Zudem soll er verwahrt werden. Der zweite Angeklagte soll knapp vier Jahre ins Gefängnis.

Eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und eine Verwahrung: Das fordert die Solothurner Staatsanwaltschaft für den jungen Mann, der am 13. Februar 2010 einen anderen  Mann mit einem Schraubenzieher schwer verletzte. Das ist am Mittwoch, dem dritten Prozesstag, bekannt gegeben worden.

Lange Liste von Straftaten

Dabei ist der Hauptanklagepunkt, die versuchte vorsätzliche Tötung, nur einer von 13 Straftaten, welche die Staatsanwaltschaft ins Feld führt. Verurteilt werden soll der damals 20-jährige Mann unter anderem auch wegen Raufhandel, Angriff, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Widerhandlungen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz.

Der zweite Angeklagte soll drei Jahre und neun Monate hinter Gitter, verlangt die Staatsanwaltschaft. Hinzu kommt eine Busse von 600 Franken. Er soll unter anderem verurteilt werden wegen Diebstählen, Sachbeschädigungen, Nötigung und Fahren in fahrunfähigem Zustand.

Brutales Vorgehen

In der Nacht auf den 13. Februar 2010 war es im Innenhof des Schulhauses Kollegium in Solothurn zu einer wüsten Schlägerei zwischen sechs Personen gekommen. Im Laufe dieser Auseinandersetzung hat ein damals 20-jähriger Mann seinem Opfer mit einem Schraubenzieher in den Bauch und zweimal in den Kopf gestochen.

Schulhaus Kollegium in Solothurn
Legende: Der Tatort: Hof des Schulhauses Kollegium in der Altstadt von Solothurn, visavis des Stadttheaters. SRF

Warum die jungen Männer derart brutal vorgingen, ist unklar. Auf diese Frage gabe es am ersten VErhandlungstag vor Gericht noch  keine klaren Antworten. Es war die Rede von aufgeheizter Stimmung, von viel Alkohol und von einer Beleidung.

Es schien in der Befragung so, als ob die grundsätzliche Gewaltbereitschaft der jungen Männer der wichtigste Grund sei. Weshalb es dann aber zur Eskalation kam, blieb offen.

Von einer Schlägerei zur nächsten

Klären konnte das Gericht hingegen die Frage, warum der Angeklagte am fraglichen Abend überhaupt einen Kreuzschraubenzieher dabei hatte. Laut eigenen Aussagen war der Angeklagte unterwegs zu einer angekündigten Schlägerei in Egerkingen, weshalb er sich mit dem Schraubenzieher bewaffnete.

Allerdings fand die erwartete Schlägerei in Egerkingen nicht statt, weshalb sich der Angeklagte dann auf den Weg nach Solothurn machte, wo es dann zur Schlägerei kam, in deren Verlauf er den Schraubenzieher acht Zentimeter tief in den Kopf seines Opfers rammte.

Vor Gericht gaben die beiden Angeklagten ebenfalls zu, dass sie nur 20 Minuten vor der Auseinandersetzung beim Kollegium bereits in eine andere Schlägerei verwickelt waren.

Schlechte Prognosen des Psychiaters

Weiter wurde vor Gericht auch klar, aus welchem Milieu die Angeklagten und auch das Opfer kommen. Alle Beteiligten, auch das Opfer, sind junge Männer ausländischer Herkunft. Die beiden Angeklagten stammen vom Balkan und sind bereits mehrmals negativ aufgefallen.

Am Montagnachmittag stellte Gerichtspsychiater Lutz-Peter Hiersemenzel sein Gutachten zum Hauptangeklagten vor. Er stellt dem dem Schläger eine sehr schlechte Prognose. Es bestehe ein hohes Rückfallrisiko, dass er wieder brutal zuschlägt. Zudem habe er eine grosse dissoziale Persönlichkeitsstörung, eine geringe Intelligenz, eine tiefe Frustrationstoleranz, sei sehr reizbar, schnell aggressiv und praktisch nicht gruppenfähig. Zitat: «Es ist schwierig, ihn auf dem Weg zu halten».

Das 33-jährige Opfer wurde bei diesem Angriff schwer am Kopf verletzt und trug bleibende Schäden davon. Der Hauptangeklagte muss sich nun unter anderem wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sowie Raufhandels vor Gericht verantworten.

Andere Täter schon verurteilt

Neben dem Hauptangeklagten stand am Montag auch ein weiterer Mann vor Gericht. Auch er war an der Schlägerei beteiligt. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Raufhandel sowie unterlassene Hilfeleistung vor. Zudem geht es auch bei ihm um weitere Delikte, die nichts mit der Schlägerei zu tun haben.

Zwei andere, ebenfalls an der Schägerei beteiligte Männer, wurden bereits rechtskräftig per Strafbefehl zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt. Ein Verfahren gegen das Opfer wegen Raufhandels wurde angesichts der Schwere der Verletzungen wieder eingestellt.

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