Seit bald 30 Jahren lebt die Familie Huber in einem Steinbruch im Wald bei Rüttenen. Längst sind die Fahrenden Hubers hier sesshaft geworden. Dies stört die Landbesitzerin, die Bürgergemeinde Solothurn. Seit zehn Jahren bereits läuft ein Rechtsstreit zwischen den Parteien.
Fall war eigentlich bereits abgeschlossen...
2013 hatte schliesslich ein Vergleich ergeben, dass die jenische Familie per Ende 2014 den Platz im Wald räumen muss. Dennoch wurde zugewartet, weil der Kanton einen neuen Platz in Aussicht gestellt hatte.
Diesen Platz im Schachen zwischen Flumenthal und Deitingen befanden die jenische Familie und die Schweizerische Radgenossenchaft jedoch diesen Sommer für nicht akzeptabel . Die Nähe zur Autobahn, zum geplanten Asylzentrum und einer Hochspannungsleitung sei nicht zumutbar.
Daraufhin kündigte die Ortsbürgergemeinde an, dass sie nun auf ihr Recht pochen will und auch eine Wegweisung nicht mehr ausschliesst. Das Gericht müsse nun prüfen, ob der alte Vergleich noch gültig sei.
Zwangsräumung verhindern, aber wie?
Im Urteil, das dem Regionaljournal von Radio SRF vorliegt, schreibt das Amtsgericht Solothurn Lebern nun, dass der alte Vergleich noch Gültigkeit habe. Als neue Frist für den Wegzug legt das Gericht den 4. Januar 2016 fest. Ist das Land bis zum 15. Januar nicht geräumt, kommt das Oberamt ins Spiel und dann wäre eine Zwangsräumung mit Unterstützung der Polizei möglich.
Wir werden sicher nicht gleich am 5. Januar mit den Baggern auffahren wollen es aber nun durchziehen.
So weit wollen es sämtliche Betroffenen wenn irgend möglich nicht kommen lassen, wie sie unisono auf Anfrage von Radio SRF betonen. Die Bürgergemeine will nun einmal die Frist abwarten und dann weiter entscheiden. Und Hubers sind bereits am räumen und Vorbauten abbrechen und hoffen weiter auf einen Notfall-Platz vom Kanton. Gespräche haben bereits stattgefunden.
Das Angebot im Schachen besteht. Auch wen der Platz nicht fertig ist gäbe es die nötige Infrastruktur.
Wie Rolf Glünkin vom zuständigen Amt für Raumplanung betont, suche der Kanton grundsätzlich weiterhin nach Plätzen für Fahrenden und auch für die Hubers aus Rüttenen. Eine spruchreife Lösung gibt es jedoch in absehbarer Zeit nicht. Und auch punkto Notfall-Lösung im Hinblick auf die Zwangsräumung im Januar könne der Kanton nur den unbeliebten Standort im Schachen Deitingen anbieten.
Dies lehnen Hubers jedoch kategorisch ab. Die Abgase von der Autobahn und die Hochspannungsleitung seien schon aus Gesundheitsgründen auch temporär nicht zumutbar. hoffen auf ein Wunder und wollen zur Not andere jenischen um Asyl oder ein nicht gebrauchtes Wohnmobil bitten.
Wir haben gar keinen Platz gesucht. Wenn der Kanton nichts findet, was sollen wir dann machen.
Derweil hat die Radgenossenschaft der Landstrasse im Auftrag der Hubers einen Beschwerdebrief ans Gericht gesandt und bittet darin um Aufschub bis im Frühjahr. Eine Antwort ist noch ausstehend. Den Rechtsweg ans Solothurner Obergericht wollen die Fahrenden gemäss eigenen Angaben nicht beschreiten. Sie möchten lieber an einen neuen Ort ziehen und setzen auf den Kanton Solothurn.