Auslöser sind das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer sowie das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden. Dazu müssen mit der Teilrevision auch ein Urteil des Bundesgerichts sowie einige begriffliche und technische Bereinigungen nachgeführt werden, wie die Aargauer Staatskanzlei am Montag mitteilt.
Mindereinnahmen von 3 Millionen
Die Neuregelungen betreffen die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten und die Besteuerung nach dem Aufwand. Dazu müssen die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes, die Besteuerung von Lotteriegewinnen sowie das Rechnungslegungsrecht ins kantonale Gesetz übernommen werden.
Spürbare Auswirkungen hat lediglich die Neuregelung der Aus- und Weiterbildungskosten. Der vom Regierungsrat vorgeschlagene, mit der Bundessteuer harmonisierte Höchstabzug bewirkt Mindereinnahmen von je rund drei Millionen Franken beim Kanton und den Gemeinden.