Das sogenannte «Hooligan-Konkordat» wird derzeit in verschiedenen Kantonen diskutiert. Das Konkordat ist seit 2007 in Kraft. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die darin enthaltenen Massnahmen bewährt haben, in einzelnen Punkten aber noch Lücken aufweisen.
Wenig Gegenwind im Kantonsparlament
Bei den Beratungen im Solothurner Kantonsrat Solothurn wurde am Mittwoch festgestellt, dass die Verschärfung des Konkordats den Kanton Solothurn nicht direkt betrifft, da im Moment im Kanton keine Mannschaften in den oberen Ligen spielen. Der Sprecher der vorberatenden Justizkommission sagte, dass Solothurn eine Verschärfung des Konkordats nicht unbedingt brauche, dass aber das Konkordat Solothurn brauche.
Für einzelne Mitglieder des Kantonsrates aus den Reihen der Grünen, der FDP und der SP geht die Verschärfung zu weit. Sie sei unverhältnismässig, da sie Privatrecht zu stark beeinträchtige. Die grosse Mehrheit betonte dagegen, dass es wichtig sei, dass sich der Kanton Solothurn solidarisch mit den betroffenen Kantonen zeige. Die Massnahmen würden nur greifen, wenn das Konkordat in allen Kantonen gelte, wurde betont.
In vielen Kantonen ein Thema
Wie im Kanton Solothurn hat auch im Aargau das Parlament dem verschärften Hooligan-Konkordat zugestimmt. Dagegen ist jedoch eine umfangreiche Beschwerde vor Bundesgericht eingegangen, weshalb der Beitritt des Aargaus noch nicht definitiv ist.
Das verschärfte Hooligan-Konkordat ist in zehn Kantonen bereits in Kraft, etwa in Zürich, St. Gallen und Tessin. In Bern entscheidet das Stimmvolk über die Verschärfungen. In den beiden Basel sagten die Regierungen zwar Ja. Doch in Basel-Stadt zeichnet sich ein Nein im Parlament ab, und auch im Baselbiet herrscht Skepsis.