Wenn sich bei einer eher optimistischen Annahme rund die Hälfte der 400'000 Stimmberechtigten an Wahlen und Abstimmungen beteilige, so würden rund 200'000 Personen pro Urnengang eine «staatliche Aktivität» auslösen, hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag fest.
«Eine Institution müsste die Entschuldigungsgründe zur Kenntnis nehmen und gegenüber den säumigen Pflichtigen die Ersatzabgabe in Rechnung stellen oder gar verfügen», heisst es in der Stellungnahme weiter: «Das wären bei durchschnittlich vier eidgenössischen Urnengängen pro Jahr ungefähr 800'000 Entschuldigungsmeldungen beziehungsweise Rechnungen, die man verarbeiten müsste.»
Rechne man nur eine Minute Aufwand pro «Fall», würde dies gut 13'000 Stunden Bearbeitungszeit pro Jahr ergeben. Um diese Arbeit zu bewältigen, müssten mindestens sechs Vollzeitstellen geschaffen werden. Der Aufwand würde letztlich grösser sein als der Ertrag.
Busse als Motivation für Teilnahme
Das Jugendparlament hatte gefordert, dass für die Nichtteilnahme an Wahlen und Abstimmungen eine Ersatzabgabe von zehn Franken bezahlt werden soll. Dieses Anliegen hatten die so genannten Beiräte des Jugendparlamentes, also Grossräte, mit einer Motion ins Parlament getragen.
Die relativ tiefe Ersatzabgabe solle mit ihrer symbolischen Bedeutung eine zusätzliche Motivation sein, sich am Urnengang zu beteiligen, argumentierte das Jugendparlament.
Nur Kanton Schaffhausen verhängt Bussen
Eine Stimmpflicht kennt in der Schweiz einzig noch der Kanton Schaffhausen. Verschiedene Kantone schafften diese im letzten Jahrhundert ab, etwa in den Kantonen St. Gallen (1994), Thurgau (1985), Waadt (1948) und Zürich (1984).
Im Kanton Schaffhausen gilt die Wahl- und Stimmpflicht seit 1904. Wer diese Pflicht ohne Entschuldigung nicht erfüllt, muss sechs Franken bezahlen. Der Vollzug liegt bei den Gemeinden, die diese Regelung unterschiedlich umsetzen: Einige nehmen es beim Eintreiben des Geldes nicht so genau.