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Aargau Solothurn Kind überfahren: Staatsanwaltschaft fordert acht Monate bedingt

Die Staatsanwaltschaft hat ihre Anklage präsentiert: Sie fordert wegen fahrlässiger Tötung für einen Lastwagenchauffeur eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten und eine Busse von 800 Franken. Der Chauffeur hatte im März 2013 in Windisch bei Brugg einen fünfjährigen Kindergärtler überfahren.

Der 34-jährige Chauffeur hielt seinen Muldentransporter zunächst an, damit andere Schüler und Kinder die Strasse vor dem Lastwagen passieren konnten. Als er danach weiterfuhr, übersah er den Kindergärtler und überrollte ihn. Das Opfer starb an den Folgen des Unfalls.

Bild des Unglücks
Legende: Auf dieser Quartierstrasse geschah das Unglück: Der blaue Lastwagen überrollte einen 5-jährigen Knaben. ZVG

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, pflichtwidrig und unvorsichtig gehandelt zu haben. Er sei nicht genug aufmerksam gewesen und habe unter anderem nicht nur nach vorne, sondern auch nach hinten geschaut. Dadurch habe er das Opfer übersehen.

Der Beschuldigte ist geständig und anerkennt die Zivilansprüche. Auch die Zivilparteien stimmten dem Urteilsvorschlag zu. Bei der Anklageerhebung konnte deshalb das abgekürzte Verfahren angewandt werden. Nun wird sich das Bezirksgericht Brugg mit dem Fall befassen, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.

Rettungseinsatz löste Heli-Diskussion aus

Der Unfall hatte im Nachhinein grosse Diskussionen über den Luftrettungseinsatz ausgelöst. Die kantonale Notrufzentrale hatte für den Transport des Kindes ins Universitätsspital Zürich nicht den in unmittelbarer Nähe im Birrfeld stationierten TCS-Heli aufgeboten, sondern die Rega-Maschine aus Basel.

Nur vier Monate nach diesem Unfall fällte das Aargauer Gesundheitsdepartement im Streit, der darauf zwischen Rega und TCS entflammte, einen Grundsatzentscheid. Bei Verfügbarkeit wird der TCS-Heli aufgeboten. Wenn dies nicht geht, kommt die Rega-Maschine zum Einsatz.

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