Es bestünden keine Hinweise, dass der Mitarbeiter vorsätzlich eine Vorrichtung, die für die nukleare Sicherheit oder Sicherung in einer Kernanlage wesentlich sei, habe beschädigen wollen. Das schreibt die Bundesanwaltschaft in ihrer Einstellungsverfügung vom 27. August 2015.
Der «Tages-Anzeiger» und der «Bund» berichteten in ihren Ausgaben vom Samstag über die Einstellungsverfügung. Die Verfügung liegt der Nachrichtenagentur sda vor.
Der Mitarbeiter einer externen Firma hatte die sechs Löcher im November 2008 ins Primärcontainment gebohrt. Neu wurden zwei Handfeuerlöscher montiert. Insgesamt wurden sechs neue Handfeuerlöscher montiert und 137 ausgewechselt.
Die je sechs Millimeter grossen Löcher in der Stahlwand des Primärcontainments wurden erst im Juni 2014 entdeckt und einen Monat später repariert. Diese Arbeiten wurden vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) geprüft.
Auswirkungen der Arbeiten nicht bedacht
Wie die Bundesanwaltschaft in der Einstellungsverfügung schreibt, waren die Arbeiten für die Handfeuerlöscher ausserhalb einer Revision des AKW Leibstadt im Rahmen der Instandhaltung der Infrastruktur ausgeführt worden.
Die Arbeiten seien als Instandhaltungstätigkeit an nicht nuklearsicherheitsrelevanten Bereichen definiert gewesen. Dabei sei damals allerdings nicht bedacht worden, dass diese Tätigkeiten im Rahmen der Instandhaltung der Infrastruktur «eine Auswirkung auf die nukleare Sicherheit haben könnten».
Die Bohrlöcher wurden gemäss Aufsichtsbehörde ENSI erst nach sechs Jahren entdeckt, weil sie durch die Halterungen der Handfeuerlöscher überdeckt gewesen waren. Die Löcher hatten laut ENSI geringe sicherheitstechnische Auswirkungen. Durch die Bohrlöcher wäre bei einem Störfall jedoch mehr kontaminierte Luft in das Sekundärcontainment gelangt.
Die Aufsichtsbehörde ordnete das Vorkommnis der Stufe 1 («Anomalie») der bis 7 reichenden internationalen Ereignisskala INES zu und rüffelte den AKW-Betreiber. Es hätten 2008 «bedeutende organisatorische Mängel» bestanden, hielt das ENSI Ende 2014 fest. Die Behörde verlangte, dass die externen Mitarbeitenden bei Revisionsarbeiten besser betreut und geschult werden.