Als Aufsichtsorgan der Familiengerichte, wie auch als erste Beschwerdeinstanz für Bürger, welche mit einem Urteil des Familiengerichts nicht einverstanden sind, amtet das Obergericht. Dort entscheiden drei Juristen der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz über Beschwerden.
Ist man auch mit dem Entscheid des Obergerichts nicht zufrieden, besteht die Möglichkeit das Urteil an das Bundesgericht weiter zu ziehen. Am Obergericht findet man dieses Vorgehen sinnvoll und für die Kontrolle gut geeignet, heisst es Anfrage.
Parteien finden Aufsicht generell gut
Fragt man bei den Aargauer Parteien nach, wie sie die Aufsicht über die Kesb bewerten, dann fällt das Urteil ziemlich einheitlich aus. Die juristische Oberaufsicht durch das Obergericht funktioniere gut und mache auch Sinn.
Der Aspekt der Gewaltenteilung werde nur so gebührend berücksichtigt, da das Obergericht unabhängig von der Politik die Aufsicht ausüben kann, findet die SP, und betont, dass dies für unseren Rechtsstaat zentral sei. Eine andere Aufsicht wäre kaum vorstellbar. Ausserdem funktioniere diese Aufsicht ja auch bei anderen Teilen der Bezirksgerichte zum Beispiel im Strafrecht.
Die SVP findet zwar auch, dass die juristische Aufsicht durch das Obergericht eigentlich gut funktioniere. Trotzdem weist die Partei auf das aus ihrer Sicht trotzdem bestehende Grundproblem mit dem neuen System hin: Die Kesb an sich.
Die Entscheide seien früher einfach besser gewesen, als sie die Gemeinden noch selber getroffen hätten, behauptet die Partei und stellt sich damit gegen den Rest der Politik und auch gegen das Stimmvolk.
Genügend Mittel entscheidend
Bei der FDP zieht man den Vergleich mit dem alten System der Vormundschaftsbehörden in den Gemeinden. Damals sei die Aufsicht nicht einheitlich und weniger klar gewesen. Somit sei das heutige System mit den Kesb auch in Bezug auf die Kontrolle besser als das alte.
Natürlich sei auch die Aufsicht noch nicht perfekt, heisst es bei mehreren Parteien. Schliesslich sei das neue System noch sehr frisch und man müsse für Verbesserungen zuerst noch Erfahrungen sammeln.
Hier weist die CVP darauf hin, dass man den Behörden, sowohl der Kesb als auch dem Obergericht, genug Mittel und personelle Ressourcen zur Verfügung stellen müsse, damit die Entscheide und die Kontrolle dauerhaft gut funktionieren.