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Aargau Solothurn Kontrolle der Kesb: Funktioniert sie im Aargau?

Wer kontrolliert die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) im Aargau? Und funktioniert diese Aufsicht überhaupt? Fragen, die nach dem Fall Sisseln wieder breit diskutiert werden. Generell finden sowohl die zuständigen Kontrollorgane als auch Parteien, dass die Aufsicht heute gut ist.

Tabelle.
Legende: Die Kesb ist im Aargau Teil des Familiengerichts. Kanton Aargau

Als Aufsichtsorgan der Familiengerichte, wie auch als erste Beschwerdeinstanz für Bürger, welche mit einem Urteil des Familiengerichts nicht einverstanden sind, amtet das Obergericht. Dort entscheiden drei Juristen der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz über Beschwerden.

Ist man auch mit dem Entscheid des Obergerichts nicht zufrieden, besteht die Möglichkeit das Urteil an das Bundesgericht weiter zu ziehen. Am Obergericht findet man dieses Vorgehen sinnvoll und für die Kontrolle gut geeignet, heisst es Anfrage.

Parteien finden Aufsicht generell gut

Familiengerichte gleich Kesb

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Anfang 2013 haben im Aargau die neuen Familiengerichte ihre Arbeit aufgenommen. Sie haben die Aufgaben des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts des Bundes übernommen, sie entscheiden also zum Beispiel über Vormundschaften und Beistandschaften. In anderen Kantonen heissen die Familiengerichte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb).

Fragt man bei den Aargauer Parteien nach, wie sie die Aufsicht über die Kesb bewerten, dann fällt das Urteil ziemlich einheitlich aus. Die juristische Oberaufsicht durch das Obergericht funktioniere gut und mache auch Sinn.

Der Aspekt der Gewaltenteilung werde nur so gebührend berücksichtigt, da das Obergericht unabhängig von der Politik die Aufsicht ausüben kann, findet die SP, und betont, dass dies für unseren Rechtsstaat zentral sei. Eine andere Aufsicht wäre kaum vorstellbar. Ausserdem funktioniere diese Aufsicht ja auch bei anderen Teilen der Bezirksgerichte zum Beispiel im Strafrecht.

Die SVP findet zwar auch, dass die juristische Aufsicht durch das Obergericht eigentlich gut funktioniere. Trotzdem weist die Partei auf das aus ihrer Sicht trotzdem bestehende Grundproblem mit dem neuen System hin: Die Kesb an sich.

Die Entscheide seien früher einfach besser gewesen, als sie die Gemeinden noch selber getroffen hätten, behauptet die Partei und stellt sich damit gegen den Rest der Politik und auch gegen das Stimmvolk.

Genügend Mittel entscheidend

Bei der FDP zieht man den Vergleich mit dem alten System der Vormundschaftsbehörden in den Gemeinden. Damals sei die Aufsicht nicht einheitlich und weniger klar gewesen. Somit sei das heutige System mit den Kesb auch in Bezug auf die Kontrolle besser als das alte.

Kind sitzt am Boden mit Spielsachen.
Legende: Meist erfährt die Bevölkerung nicht, wieso ein Kind fremdplatziert wurde. Keystone

Natürlich sei auch die Aufsicht noch nicht perfekt, heisst es bei mehreren Parteien. Schliesslich sei das neue System noch sehr frisch und man müsse für Verbesserungen zuerst noch Erfahrungen sammeln.

Hier weist die CVP darauf hin, dass man den Behörden, sowohl der Kesb als auch dem Obergericht, genug Mittel und personelle Ressourcen zur Verfügung stellen müsse, damit die Entscheide und die Kontrolle dauerhaft gut funktionieren.

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