Der im Gesetz über die AKB verankerte Grundsatz bedeutet, dass ein Geschäftsleitungsmitglied künftig maximal 600'000 Franken pro Jahr verdient. Das Parlament hatte im Juni 2012 eine entsprechende SVP-Motion überwiesen und die emotionale Diskussion angestossen.
Im Dezember hatte sich eine Parlamentsmehrheit bei der ersten Beratung des Gesetzes bereits für den Lohndeckel ausgesprochen. Vor der zweiten Beratung legte der Regierungsrat jedoch ein flexibleres Vergütungssystem für die Chefetage der Staatsbank vor.
Damit sollten negative Auswirkungen der Lohnbeschränkung auf die AKB abgeschwächt sowie die Stärke und Konkurrenzfähigkeit der Bank gesichert werden, sagte Finanzdirektor Roland Brogli (CVP). Auch die Bankführung hatte die Parteien ins Gebet genommen.
Der maximale Grundlohn eines Geschäftsleitungsmitgliedes sollte gemäss Vorschlag bei 500'000 Franken liegen - dies mit einer Bandbreite von plus oder minus 10 Prozent. Zu diesem Grundlohn sollte eine erfolgsabhängige variable Vergütung von maximal 30 Prozent gewährt werden.
FDP, CVP und die kleinen Mitteparteien schlossen sich dem neuen Vorschlag des Regierungsrates an. Die AKB müsse auch künftig erfolgreich tätig sein können. Es werde sonst zu schwer, einen neuen AKB-Chef zu finden. Auch diese Lohnbeschränkung setze «ein Zeichen», hiess es.
SVP und SP ziehen am gleichen Strick
SVP und SP/Grüne machten sich in ungewohnter Übereinstimmung für den Lohndeckel von 600'000 Franken pro Jahr stark. «Bankmanager bilden faktisch ein Kartell», hielt die SVP fest. Die AKB sei eine Staatsbank. Es gehe um eine «Normalisierung bei den Löhnen», machte die SP klar.
Neben dem Lohndeckel beschloss das Parlament, dass die Geschäftsleitungsmitglieder bei der beruflichen Vorsorge gleich behandelt werden wie die übrigen Mitarbeitenden. Der Grosse Rat fällte den Entscheid zum Lohndeckel mit 71 zu 58 Stimmen. Das Gesetz wurde letztlich mit 90 zu 34 Stimmen gutgeheissen.
Der amtierende Direktionspräsident Rudolf Dellenbach verdiente 2014 brutto 930'000 Franken, wie aus der Botschaft des Regierungsrates hervorgeht. Der Chef der Neuen Aargauer Bank (NAB), der direkten Konkurrenz der Kantonalbank, erhielt eine Vergütung von 1,05 Millionen Franken.
Der Lohndeckel hat auch Auswirkungen auf das Lohngefüge der zweiten Führungsebene. Rund 70 Änderungskündigungen werden gemäss Regierungsrat notwendig.
Heftige Reaktion des Bankratspräsidenten
Der Entscheid des Grossen Rates sei eine «kleine Katastrophe für die AKB», sagte Bankratspräsident Dieter Egloff vor den Medien. Er verstehe den Entscheid nicht, die Bank zu schwächen. Die AKB sei die wichtigste Beteiligung des Kantons.
Es werde wohl kurzfristig Probleme geben, für den abtretenden Direktionspräsidenten Dellenbach einen Nachfolger zu finden. Dieser wird voraussichtlich Mitte 2016 den Chefposten abgeben. Rechtsanwalt und FDP-Mitglied Egloff sagte, er hoffe, dass gegen das vom Parlament beschlossene Gesetz das Referendum ergriffen werde.