Zum Inhalt springen

Aargau Solothurn Mehr Plätze für psychisch kranke Täter

Die Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) haben in Königsfelden ein Zentrum für die stationäre forensische Therapie eröffnet. Das Zentrum mit einem hohen Sicherheitsstandard zählt 48 Plätze. Das Angebot wurde um einen Drittel erweitert.

Das Zentrum leiste einen Beitrag zur Behebung des notorischen Bettenmangels in der forensischen Psychiatrie in der Schweiz, teilen die PDAG am Donnerstag mit. Die zusätzlichen Plätze würden dringend benötigt, heisst es weiter.

Vom grössten nicht-universitären Zentrum dieser Art in der Schweiz profitieren die elf Kantone des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz. Mit den Kantonen Bern, Luzern und Solothurn wurde in einem Vertrag eine engere Zusammenarbeit vereinbart.

Klinik Königsfelden Aussenansicht
Legende: In Königsfelden werden Täter aus den Kantonen Aargau, Solothurn, Luzern und Bern therapiert. ZVG

Vollzug strafrechtlicher Massnahmen

Das Zentrum besteht aus drei Stationen mit je 16 Plätzen. 45 Plätze sind für den Vollzug von strafrechtlichen Massnahmen nach Artikel 59 der Strafprozessordnung und drei Plätze für Kriseninterventionen von Patienten aus einem Gefängnis.

Das Schweizerische Strafgesetz sieht vor, dass ein Gericht für einen psychisch schwer gestörten Täter eine stationäre Zwangsbehandlung anordnen kann. Der Verurteilte muss ein Verbrechen im Zusammenhang mit seiner psychischen Störung wie Wahnideen oder Halluzinationen begangen haben.

Der mit einer stationären Behandlung verbundene Freiheitsentzug beträgt gemäss Strafgesetzbuch in der Regel höchstens fünf Jahre. Besteht die Gefahr weiter, so kann das Gericht auf Antrag der Vollzugsbehörde eine Verlängerung der Massnahme beantragen.

Hoher Sicherheitsstandard

Die drei Stationen in Königsfelden sind in einem Zentrum untergebracht, wie Josef Sachs, Chefarzt Forensik PDAG, auf Anfrage ausführt. Dadurch sei ein höherer Sicherheitsstandard möglich. Alle Therapien könnten im gleichen Gebäude stattfinden, so dass die Patienten den Pavillon nicht mehr verlassen müssten.

Das Zentrum am Rand des Klinikgeländes ist kein Hochsicherheitstrakt. Es verfügt jedoch über einen Tiefgarten, der drei Meter ins Erdreich eingelassen und von einer vier Meter hohen Mauer mit einer zusätzlichen Überstiegssicherung umgeben ist. Das Zentrum erfüllt damit die mittlere Sicherheitsstufe.

Dies bedeutet gemäss Sachs, dass die Patienten nicht oder nicht mehr so gefährlich sind, dass bei einer Entweichung mit einer hohen unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben von Drittpersonen gerechnet werden müsste.

Meistgelesene Artikel