Der Gemeinderat Menziken hatte verfügt, dass vor der Einquartierung von Asylsuchenden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ein Umnutzungsgesuch eingereicht werden muss. Gegen diese Verfügung reichte der Kantonale Sozialdienst Anfang dieser Woche Beschwerde ein.
Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung und setzt die Verfügung der Gemeinde vorerst ausser Kraft. Der Sozialdienst teile die Meinung des Gemeinderats Menziken nicht, wonach für die Wohnnutzung im bestehenden Rahmen ein Bau- bzw. Umnutzungsgesuch notwendig sei, heisst es in einer Mitteilung des Departementes Gesundheit und Soziales (DGS) vom Dienstag. Unbestritten sei nur, dass es für die Umbauten im Saal ein Baugesuch brauche.
Das DGS bedauere die Entwicklung aufgrund der vom Gemeinderat herbeigeführten Rechtssituation. Wegen des ungebrochenen Zustroms von Asylsuchenden müssten jedoch rasch zusätzliche Unterbringungsplätze bereitgestellt werden.
Für fünf Jahre gemietet
Der kantonale Sozialdienst hat das ehemalige Restaurant für fünf Jahre gemietet. In einem ersten Schritt sollen dort 60 Asylsuchende einziehen. Nach Umbauarbeiten im Saal des «Sternen» sollen in einem zweiten Schritt weitere 30 Asylsuchende folgen.
In Aarburg, wo der kantonale Sozialdienst für die Unterbringung von 90 Asylbewerbern zwei Mehrfamilienhäuser mit 14 Wohnungen gemietet hat, ist das juristische Seilziehen zwischen Kanton und Gemeinde schon zwei Schritte weiter. Nachdem Aarburg beim Aargauer Verwaltungsgericht abgeblitzt ist, hat die Gemeinde am Montag den Weiterzug ans Bundesgericht angekündigt.
Diesen Weg könnte nun auch Menziken beschreiten. Der Einzug der Asylbewerber ist für Frau Gemeindeammann, Annette Heuberger, eine illegalen Aktion des Kantons. «Wir werden mit einem Jurist schriftlich auf den Kanton zugehen», sagte Heuberger gegenüber Radio SRF.
Welche Bewilligungen es für die Asylunterkunft wirklich braucht, entscheidet nun als erstes das Baudepartement.