Der Mann soll gemäss Anklageschrift in der Nacht auf den 1. August 1993 den allein lebenden Witwer brutal in dessen Wohnung getötet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem im November 2012 Verhafteten vor, den Mann überwältigt, geschlagen und geknebelt zu haben. Der Rentner erstickte. Eine Betreuerin fand ihn tot auf.
Der Angeklagte gestand in der ausführlichen Befragung am Montagmorgen nur den Überfall. Zusammen mit einem heute 40-jährigen Komplizen habe er diesen Raub ausgeführt. Er habe den Rentner aber nicht getötet, beteuerte er.
In der Tatnacht hätten er und sein Komplize aus einem Loch in der Wand der Küche 50'000 Franken Bargeld stehlen wollen. Sie hätten einen Tipp erhalten, wonach dort Bargeld zu holen sei, und sie hätten auch über die Wohnungsschlüssel verfügt. Weiter hätten sie angenommen, dass niemand in der Wohnung sei.
Der 80-jährige Bewohner schlief jedoch im Bett und erwachte während des Eindringens der Räuber. Der Komplize sei ins Schlafzimmer gegangen, um den Rentner ruhigzustellen, sagte der Angeklagte weiter. Er selber habe habe in der Küche ohne Erfolg nach dem Geld gesucht.
Mittäter lebt in Serbien
Als er ins Schlafzimmer gegangen sei, habe er vom Komplizen einen Schlag auf den Kopf erhalten, sei aufs Bett gefallen – und danach geflüchtet. Wenig später sei der Komplize auch aus dem Haus gekommen und habe ihm gesagt, der Mann bewege sich nicht mehr und sei tot.
Der Komplize flüchtete nach Serbien und hält sich noch immer dort auf. Er musste bislang nur eine DNA-Probe abgeben. Der Angeklagte blieb jedoch mit seiner Familie in der Schweiz und arbeitete zuletzt als Taxifahrer. Er sitzt in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den hilfsbedürftigen 80-Jährigen als Mittäter auf «ausgesprochen brutale und qualvolle Weise» getötet zu haben. Das Opfer sei in seinem Bett überwältigt und einer extremen psychischen Belastung ausgesetzt worden. Der Mann sei zehn Mal mit einem Gegenstand und mehrere Male mit den Fäusten geschlagen und schliesslich erstickt worden.
Anonymer Hinweis bringt Ermittler auf die Spur
Das Tötungsdelikt galt während Jahren als ungeklärtes Verbrechen. Die Ermittlungen waren zunächst erfolglos geblieben. Im Jahr 2008 nahm die Staatsanwaltschaft Solothurn die Ermittlungen wieder auf.
Den entscheidenden Hinweis erhielten die Behörden im August 2011 von einem anonymen Zeugen. Das sagte der Verteidiger am Rande des Prozesses. Es seien auch zwei deutsche verdeckte Ermittler zum Einsatz gekommen. Dem Angeklagten sei bei einer gestellten Verkehrskontrolle eine DNA-Probe abgenommen worden.
Der Angeklagte und ein heute 63-jähriger Mann aus dem Kanton Solothurn wurden überwacht. Letzterer hatte den Tipp für den Einbruch gegeben. Er ist der Onkel des Mittäters.
Der 63-Jährige war ebenfalls im November 2012 verhaftet worden. Er musste nach einem Entscheid des Solothurner Obergerichtes aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Verteidiger will Freispruch
Der Staatsanwalt wird seinen Strafantrag für den 51-jährigen Angeklagten am Dienstag stellen. Bei Mord beträgt das Strafmass zehn Jahre bis lebenslänglich. Der Verteidiger will nach eigenen Angaben auf Freispruch plädieren. Das Amtsgericht Olten-Gösgen wird sein Urteil am Dienstag der kommenden Woche eröffnen.