Der Wechsel sei notwendig geworden, weil sich trotz der Einführung der Gebührenpflicht im November 2014 die finanzielle Belastung des Aargauischen Ärzteverbandes sich nicht verbessert habe, heisst es in einer Mitteilung des Ärzteverbandes vom Mittwoch. Der bestehende Dienstleistungsvertrag wurde deshalb per Ende 2015 gekündigt.
Die neu mit der Arbeit beauftragte Stiftung MNZ betreibt die Beratung und die Triage bereits in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Im Kanton Aargau zählt sie den Bezirk Rheinfelden und die kantonale Zahnärztegesellschaft zu ihren Kunden. In den beiden Basel sind auch die Apotheken angeschlossen.
Für Bevölkerung ändert sich kaum etwas
Wie bisher werden Anrufende auch künftig von erfahrenen Pflegefachpersonen befragt und beraten und falls notwendig an die zuständigen Notfallstellen weitergeleitet. Die Neuvergabe des Auftrages geschah in Absprache mit dem kantonalen Departement Gesundheit und Soziales, das die Notrufnummer jährlich mit 250'000 Franken unterstützt.
Neu wird die Gebühr von 3.23 Franken pro Minute erst erhoben, wenn der Anruf von der Stiftung MNZ entgegengenommen wurde. Die Kosten der Wartezeit gehen zu Lasten des Aargauischen Ärzteverbandes. Bis zu 2500 Personen rufen pro Monat die Notrufnummer an.
Die im November 2012 eingeführte Notfallnummer war zunächst kostenlos. Ab November 2014 kostete ein Anruf 3.23 Franken pro Minute.