Ende 2015 haben im Aargau rund 171'000 Leute einen Kantonsbeitrag an ihre Krankenkassenprämie erhalten. Ein Jahr zuvor waren es noch knapp 180'000 Leute gewesen. Der Rückgang geht auf kleinere Verschärfungen in der Bewilligungspraxis zurück. Nun könnte der Kreis der Bezüger noch weiter schrumpfen.
Bedarfsgerechte Verteilung führt zu Kosteneinsparung
Ab 1. Juli tritt im Aargau das total revidierte Krankenversicherungsgesetz in Kraft. Neben vielen anderen Punkten regelt es auch, wer unter welchen Bedingungen Anspruch auf eine Prämienverbilligung hat. Oder auch die Frage, wie Kanton und Gemeinden mit säumigen Zahlern verfahren.
«Das neue Gesetz merzt Ungleichheiten aus und sorgt dafür, dass alle das erhalten, was sie zu Gute haben», sagt Balz Bruder, der Sprecher des Aargauer Gesundheitsdepartements im Interview mit Radio SRF. Welche konkreten Folgen das für heutige Bezüger einer Prämienverbilligung hat, das lasse sich hingegen noch nicht konkret sagen, erläutert Bruder weiter.
«Man kann nicht absolut sagen, dass künftig weniger Leute eine Prämienverbilligung beantragen können», führt Bruder aus. Vielmehr gebe es eine Umverteilung, so dass zum Beispiel Alleinstehende eher eine Verbilligung bekämen.
Dass mit der Systemänderung im Aargau Geld gespart wird und dass somit auch gewisse Bezüger keine Verbilligung mehr erhalten werden, das sei aber bewusst so gewollt. «Es geht darum, dass diese Ausgaben nicht weiter ansteigen», sagt dazu Balz Bruder. 2018 wolle der Kanton so rund 25 Millionen Franken weniger ausgeben.
Neues System soll einfacher sein
Neben den neuen Regeln, wer Anspruch hat auf eine Prämienverbilligung, führt der Aargau ab 1. Juli auch weitere Neuerungen ein. So wird das Verfahren angepasst, wie man seine Prämienverbilligung beantragen kann. Laut Mitteilung des Kantons werde das Verfahren «einfacher und flexibler».
Kern der Anpassung ist die Umstellung auf elektronische Anträge. Künftig müssen Gesuchssteller keine Papierformulare mehr ausfüllen, sondern können ihren Antrag online erfassen.
Wie sich eine solche Vereinfachung auf die Gesuchszahlen auswirken könnte, das sei momentan ebenfalls noch unklar, erklärt Balz Bruder auf Anfrage. Dass ein vereinfachtes Verfahren zu mehr Gesuchen führen wird, das sei reine Mutmassung.
Gemeinden müssen schauen
Unter dem Strich entlastet das neue System das Kantonsbudget um rund 25 Millionen Franken. Aufgrund der demographischen Entwicklung dürften die Ausgaben für Prämienverbillgungen laut Kanton freilich trotzdem weiter ansteigen.
Durch das neue Gesetz soll es aber auch möglich werden, dass man früher erkennt, wer Probleme mit der Krankenkassenprämie bekommt. So könnten die Wohngemeinden schon früher eingreifen und bei Bedarf allenfalls auch beratend zur Seite stehen. Wie das alles funktioniert, das wird sich ab 1. Juli zeigen.