Vor dem Amtsgericht haben alle drei Angeklagten die Höchststrafe kassiert. Die beiden geständigen Männer, ein ehemaliger Spitzensportler und ein ungelernter Koch, sowie die mutmassliche Drahtzieherin wurden 2012 zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen verurteilt. Weil sie das Strafmass nicht akzeptieren, geht der Prozess nun am Montag vor dem Solothurner Obergericht weiter.
«Grausame und kaltblütige Tat»
Grausam und kaltblütig sei die Tat gewesen, hatte der Präsident des Amtsgerichts bei der Urteilsverkündigung gesagt. Das Motiv sei bei allen drei Verurteilten Geld gewesen. Das Trio hatte gehofft, bei der in verbotene Schenkkreise verwickelten Familie in Grenchen fette Beute zu machen. Gefunden hatten die drei schliesslich aber nur 5000 Franken und 600 Euro.
Bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe kann im Normalfall frühestens nach 15 Jahren ein Antrag auf eine bedingte Haftentlassung gestellt werden. Ob es dabei bleibt, entscheidet nun das Solothurner Obergericht in einem auf mehrere Tage angesetzten Prozess. Das Urteil wird am 27. Januar erwartet.
Wird ein neuer Zeuge angehört?
Unklar bleibt, ob beim Prozess ein neuer Zeuge einvernommen wird, der möglicherweise neue Erkenntnisse liefern könnte. Der Zeuge war nach dem Urteil des Amtsgerichts aufgetaucht. Im Herbst 2013 war eine Einvernahme angesetzt, diese wurde dann aber abgesagt. Weshalb die Einvernahme nicht stattfand, und um wen es sich beim Zeugen handelt, wurde bislang nicht bekannt.
Der Zeuge könnte die angeklagte Frau entlasten. Entsprechende Aussagen hatte er bereits anonym in einem Fernsehbeitrag gemacht. Der Anwalt der Angeklagten könnte vor Obergericht den Antrag stellen, dass der Zeuge befragt wird. Ob er dies tut, lässt der Anwalt auf Anfrage des Regionaljournals Aargau Solothurn offen. Der neue Zeuge werde beim Prozess aber auf jeden Fall «ein Thema sein».