Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Gehilfe des Haupttäters war, als in der Nacht auf den 1. August 1993 in Dulliken ein allein lebender, 80-jähriger Witwer brutal in dessen Wohnung getötet wurde. Das Gericht stützte sich bei der Urteilssprechung auf Sachbeweise und auf die Spurensicherung.
Der Verurteilte habe aus dem Schrank im Schlafzimmer des Opfers dem Haupttäter einen Kissenanzug gegeben, sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilseröffnung. Damit sei der Witwer geknebelt worden. Dies habe letztlich zu dessen Tod geführt.
Der im November 2012 verhaftete Taxifahrer mit Wohnsitz im Kanton Aargau hatte bei der Befragung vor dem Amtsgericht nur den Raub gestanden, den er zusammen mit einem heute 40-jährigen Landsmann ausgeführt hatte.
Der Haupttäter konnte kurz nach dem Urteil der ersten Instanz auf Antrag der Solothurner Staatsanwaltschaft in Serbien festgenommen werden. Es handelt sich um einen 40-jährigen Serben. Ihm soll in seiner Heimat der Prozess gemacht werden. Der Prozess gegen den Mittäter dauert einen Tag. Das Obergericht wird das Urteil am 22. Januar eröffnen.