Es war ein schlimmer Verkehrsunfall, der vor zwei Jahren zwischen Endingen und Lengnau passierte: Zwei Personen kamen damals ums Leben, vier wurden schwer verletzt. Jetzt meldet sich die Aargauer Staatsanwaltschaft und erklärt, wer gemäss eines Gutachtens der Schuldige sein soll; der Lastwagenchauffeur.
Bedingte Freiheitsstrafe
Der Mann soll wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft fordert gemäss eigenen Angaben vom Mittwoch eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Busse von 5000 Franken.
In den Unfall verwickelt waren damals ein Lastwagen, ein Postauto und ein Personenwagen. Der Unfall passierte am frühen Morgen des 11. Novembers 2014. Die Toten waren zwei junge Postauto-Passagiere. Zwei weitere Insassen des Postautos erlitten schwere Verletzungen. Ebenfalls schwer verletzt wurden zwei Insassen eines Autos, das hinter dem Postauto unterwegs war.
Fahrfehler des Lastwagenfahrers
Die Ermittlungen hätten gezeigt, dass der Lastwagenfahrer in einer langgezogenen Linkskurve zwischen Lengnau und Endingen leicht über den rechten Fahrbahnrand hinaus in die angrenzende Wiese geraten war, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Danach habe er versucht, durch eine stärkere Lenkbewegung nach links den Lastwagen wieder vollständig auf die Fahrbahn zu bringen. Dadurch geriet er auf die Gegenfahrbahn, kollidierte seitlich mit dem korrekt entgegenkommenden Postauto. Nach der Streifkollision mit dem Postauto kollidierte der Lastwagen seitlich frontal mit einem Personenwagen.
Computergestützte Rekonstruktion
Zur Klärung des Unfalls hatte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach beim forensischen Institut Zürich ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dabei wurde der Unfallhergang mit Hilfe dreidimensionaler Vermessung computergestützt rekonstruiert.
Gemäss diesem Gutachten hatte der Chauffeur des Postautos keinerlei Möglichkeit, den Unfall zu verhindern. Sein Verschulden wurde damit ausgeschlossen, so die Aargauer Staatsanwaltschaft. Sämtliche Unfallfahrzeuge waren vor dem Unfall in technisch einwandfreiem Zustand, heisst es weiter.
Der Unfall ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft ausschliesslich auf einen Fahrfehler des Lastwagenchauffeurs zurückzuführen. Warum es dazu kam, steht nicht im Schreiben der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach. Ein Prozesstermin vor dem Bezirksgericht Zurzach steht noch nicht fest.