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Bild aus dem Kantonsrat, im Vordergrund die Solothurner Kantonsfahne.
Legende: Bei der Kürzung der Prämienverbilligung sind sich im Solothurner Kantonsrat Bürgerliche und Linke gar nicht einig. SRF

Aargau Solothurn Prämienverbilligung: Kantonsrat überlässt den Entscheid dem Volk

Die Kürzung der Prämienverbilligung um jährlich rund 8 Millionen Franken hat den Solothurner Kantonsrat am Dienstag erneut beschäftigt. Mit Blick auf den kommenden Volksentscheid verzichtete der Rat auf eine Abstimmungsempfehlung. Nicht aber auf eine Diskussion zum umstrittenen Sparvorschlag.

Rund 62‘000 Personen profitieren derzeit im Kanton Solothurn von Prämienverbilligungen bei ihrer Krankenkassenversicherung. Im Rahmen des Sparmassnahmenpakets setzte der Kantonsrat im September die Obergrenze für die Bezugsberechtigung neu bei 60‘000 Franken fest.

Damit können bis zu 7,5 Millionen Franken im Jahr gespart werden. Konkret heisst das: Für die Prämienverbilligungen stünden im Kanton Solothurn 2015 statt rund 135 Millionen Franken nur rund 128 Millionen zur Verfügung.

Grüne: Kanton kommt seinen eigenen Zielen nicht nach

Gegen diese Sparmassnahme ergriff die SP Kanton Solothurn das Referendum. Die Unterschriften sollen am kommenden Freitag, dem 12. Dezember, bei der Staatskanzlei eingereicht werden. Auch im Kantonsrat setzen sich Grüne und SP für mehr Prämienverbilligungen ein.

«Gemäss definiertem Sozialziel sollte kein Haushalt mehr als acht Prozent seines Einkommens für die Krankengrundvesicherung einsetzen», erklärte der Oltner Felix Wettstein von den Grünen. Dieses Ziel verfehle der Kanton schon jetzt.

FDP: Auch die Ärmsten kommen so zum Zug

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Die Bürgerlichen wiedersprachen: «Die ärmsten Personen in unserer Gesellschaft werden auch mit diesem Vorschlag Prämienverbilligungen bekommen. Es handelt sich um Bezüger von Ergänzungleistungen und Sozialhilfeempfänger», meinte Christian Thalmann, FDP-Kantonsrat aus Breitenbach.

Der Kantonsrat stimmte einer Vorlage mit zwei Varianten zu. Die Parlamentarier mussten so nicht zwischen einer Obergrenze von 80'000 Franken beziehungsweise 60'000 Franken entscheiden. Das wird dann das Volk tun müssen – wahrscheinlich im Frühling 2015.

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