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Aargau Solothurn Premiere: Zwei Jahre Gefängnis für Aargauer Raser gefordert

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat Anklage gegen einen 23-jährigen Schweizer erhoben. Es handelt sich dabei um den ersten Fall eines Rasers nach Inkrafttreten der neuen Via-Sicura-Gesetze am 1. Januar 2013. Dem Mann droht darum eine harte Strafe von zwei Jahren Gefängnis plus Busse.

Der angeklagte 23-jährige Mann fuhr am Samstag 5. Januar 2013 in Unterbözberg ausserorts massiv zu schnell. Der Schweizer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit, nach Abzug der Toleranzwerte, um 63 km/h, und machte sich damit nach den neuen Richtlinien der Raserei schuldig.

Die Kantonspolizei Aargau blitzte den jungen Mann mit massiv übersetzter Geschwindigkeit bei Unterbözberg.
Legende: Die Kantonspolizei Aargau blitzte den jungen Mann mit massiv übersetzter Geschwindigkeit bei Unterbözberg. Keystone

Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den heute 23-jährigen Schweizer Anklage wegen vorsätzlicher Verletzung elementarer Verkehrsregeln durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt und eine Busse von CHF 6000.00.

Geleastes Auto eingezogen

Der Führerausweis wurde dem Beschuldigten auf der Stelle entzogen und das Fahrzeug wurde von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Das Auto wurde auf Ersuchen der Leasingfirma und nach sofortiger Vertragsauflösung zwischen der

Leasingfirma und dem Beschuldigten der Leasingfirma zurück gegeben.Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig.

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