Der angeklagte 23-jährige Mann fuhr am Samstag 5. Januar 2013 in Unterbözberg ausserorts massiv zu schnell. Der Schweizer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit, nach Abzug der Toleranzwerte, um 63 km/h, und machte sich damit nach den neuen Richtlinien der Raserei schuldig.
Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den heute 23-jährigen Schweizer Anklage wegen vorsätzlicher Verletzung elementarer Verkehrsregeln durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt und eine Busse von CHF 6000.00.
Geleastes Auto eingezogen
Der Führerausweis wurde dem Beschuldigten auf der Stelle entzogen und das Fahrzeug wurde von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Das Auto wurde auf Ersuchen der Leasingfirma und nach sofortiger Vertragsauflösung zwischen der
Leasingfirma und dem Beschuldigten der Leasingfirma zurück gegeben.Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig.