Mitten in der Befragung durch den Einzelrichter bat Dubler darum, das Fenster zu öffnen. Er nahm einen Schluck Wasser. Der Richter stellte fest, dass der Angeklagte bleich und blass sei sowie schwitze.
Der Prozess wurde unterbrochen und ein Notfallarztteam aufgeboten. Eine Ambulanz transportierte Dubler schliesslich ins Spital. Nach einem Unterbruch von 90 Minuten setzte der Gerichtspräsident als Einzelrichter den Prozess am frühen Abend mit den Vorträgen des Staatsanwalts und des Verteidigers fort.
Happige Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Es geht um insgesamt drei Vorwürfe gegen den Gemeindeammann der Freiämter Zentrumsgemeinde Wohlen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in ihrer Anklage folgende Vergehen vor:
- Pensionskassengelder : Walter Dubler soll zu hohe Arbeitgeberbeiträge für seine Pensionskasse bezogen haben. Der «Schaden» für die Gemeindekasse: 4125 Franken.
- Sitzungsgelder I : Walter Dubler soll Sitzungsgelder des Regionalplanungsverbandes zu Unrecht privat kassiert haben. Diese hätte er der Gemeindekasse abliefern müssen. «Schaden»-Summe: 2840 Franken.
- Sitzungsgelder II : Auch als Mitglieder der Gemeindeammänner-Vereinigung soll Dubler Sitzungsgelder aus zwei Kommissionen zu Unrecht privat kassiert haben. Hier geht es um 1620 Franken laut Anklageschrift.
Dubler habe die Gemeinde schädigen wollen, sagte der Staatsanwalt. Er habe das Vertrauen des Gemeinderates und der Einwohner missbraucht.
Verteidiger will Freispruch
Der Verteidiger des parteilosen Gemeindeammanns verlangte einen vollumfänglichen Freispruch. Es gehe um streng rechtliche und nicht um moralische Fragen.
Die Gemeinde sei nicht zu Schaden gekommen, sagte der Verteidiger: «Für Beiträge von wenigen Hundert Franken pro Jahr würde kein Mensch seine langjährige und erfolgreiche Karriere als Gemeindeammann aufs Spiel setzen.» In Wohlen werde eine gezielte Kampagne geführt, um Dubler aus dem Amt zu drängen.
Gemeindeparlament senkte Lohn
«Ich habe mich nie ungerechtfertigt bereichern wollen», sagte der 61-jährige Dubler in der Befragung vor seinem Schwächeanfall. Er habe die Lohnfrage nochmals im Gemeinderat diskutieren wollen. Für die Zahlung trage er «nicht die alleinige Verantwortung».
Das Gemeindeparlament hatte Dubler gegen seinen Willen per 1. Januar 2014 den Jahresbruttolohn um 28'405 Franken auf 188'770 Franken gekürzt.
Dubler wies die Finanzverwaltung jedoch an, sowohl den Arbeitnehmer- wie den Arbeitgeberbeitrag weiterhin auf der Basis des höheren Lohns in den Pensionskasse zu überweisen. Dubler, seit 1998 Präsident der Gemeinde, ist der oberste Chef der Verwaltung.
Finanzleiter spurte aus Loyalität
Für den höheren Pensionskassenbeitrag zu Lasten von Wohlen wäre ein Beschluss des Gemeinderates notwendig gewesen. Die Finanzverwaltung machte Dubler darauf aufmerksam. Dubler hat die 4125 Franken mittlerweile an die Gemeinde zurückbezahlt.
Der langjährige Leiter der Finanzverwaltung bestätigte als Zeuge vor Gericht, er habe Dubler darauf aufmerksam gemacht, dass es für die höhere Zahlung einen Beschluss des Gemeinderates brauche.
Die Zahlung sei aber nicht risikobehaftet gewesen, denn diese hätte nachträglich verrechnet werden können. Der Finanzleiter bezeichnete sein Verhalten als «korrekt und loyal gegenüber dem Gemeindeammann».
Die Gerichtsverhandlung dauerte bis in den Abend hinein. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet. Das Gericht verzichte auf eine mündliche Urteilseröffnung, auch aus Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Angeklagten, hiess es zur Begründung. Zudem müssten noch Beweisanträge geprüft werden.
Seit vier Monaten vom Amt suspendiert
Der umstrittene Kommunalpolitiker ist seit dem 16. November von seinem Amt als Gemeindeammann der Freiämter Metropole suspendiert. Das hatte der Regierungsrat auf Antrag des Gemeinderates verfügt.Dubler musste seinen Schlüssel zum Gemeindehaus abgeben. Gegen ihn läuft auch eine administrative Untersuchung.