Der Kanton Aargau stehe der ersatzlosen Streichung des Kitesurf-Verbots skeptisch gegenüber, hält der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Verkehr (BAV) fest. Die Stellungnahme wurde auf der Website des Kantons publiziert.
Das Surfen mit Drachensegeln (Kites) auf dem Hallwilersee ist derzeit nicht erlaubt. Die Gründe für das Verbot sind gemäss Aargauer Regierung der Naturschutz und Sicherheitsüberlegungen. Auf dem See seien viele Boote unterwegs und die Zahl der Besucher steige stetig.
Der Bund will das Kite-Surfing mit der Revision der Binnenschifffahrtsverordnung jedoch grundsätzlich erlauben. Das Schweizer Parlament hatte eine entsprechende CVP-Motion überwiesen. Der Bund plant, das Kite-Surfing ab 2015 dem Wasserskifahren und Windsurfen gleichzustellen. Dem Aargauer Regierungsrat geht das zu schnell. Er verlangt eine Übergangsfrist von drei Jahren - damit der Kanton genug Zeit hat, das Kite-Surfen auf dem Hallwilersee per Gesetz verbieten zu können.
Promille-Regelung wird begrüsst
In der Stellungnahme unterstützt der Regierungsrat den Vorschlag des Bundes, dass Bootsführer künftig nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol intus haben dürfen. Damit sollen auf Schweizer Seen und Flüssen die gleichen Alkoholgrenzwerte gelten wie im Strassenverkehr. Kleine Schiffe können im Aargau auf einer Gesamtstrecke von rund 200 Kilometer auf den Flüssen Rhein, Aare, Reuss und Limmat herumfahren.