Es sind harte Worte, die der Rekinger Gemeinderat braucht: Wenn Rekinger Hauseigentümer ihre Wohnungen an anerkannte Flüchtlinge vermieten, dann «bedeutet dies den finanziellen Ruin für die Gemeinde». Das schreibt der Gemeinderat im offiziellen Mitteilungsblatt «strichpunkt». Deshalb würden Hauseigentümer gebeten, künftig von Mietverträgen mit anerkannten Asylbewerbern (Status B) abzusehen.
Auslöser sind sieben Flüchtlinge
«Der humanitäre Gedanke hinter der Wohnungsvermietung ist lobenswert», hält der Gemeinderat fest: «Diese Personen leben aber von der materiellen Hilfe.» Die «Aargauer Zeitung» hatte am Mittwoch über den Aufruf von Rekingen berichtet.
Die Gemeinde mit 1000 Einwohnern reagierte damit auf die Tatsache, dass sieben ehemalige Bewohner der Asylunterkunft den «Status B» erhielten. Sie lassen sich in der Gemeinde Rekingen nieder. Der Kanton Aargau betreibt in der Gemeinde eine Asylunterkunft für bis zu 140 Personen.
Darf man das?
Ob Rekingen so vorgehen darf, ist nicht klar. Auf Anfrage der SRF-Sendung «Schweiz aktuell» gibt es keine eindeutige Antwort aus dem Aargauer Departement Gesundheit und Soziales. Laut Sprecher Balz Bruder könne man nicht klar sagen, ob das Vorgehen von Rekingen juristisch korrekt ist.
Rekingen äussert im Gegenzu eine leise Kritik am Kanton: «Die Zusammenarbeit mit dem Kanton ist schwierig», sagt Roman Knöpfel auf Anfrage des Regionaljournals. Rekingen sei sehr kleine Gemeinde und fühle sich einerseits hilflos und andererseits alleine gelassen mit der Problematik, so Knöpfel.
Finanzieller Engpass
Rekingen ist finanziell nicht auf Rosen gebettet und verfügt über einen der höchsten Gemeindesteuerfüsse im Kanton. In diesem Jahr erhält Rekingen knapp 700'000 Franken Finanzausgleich.
Der Verein Netzwerk Asyl Aargau kritisierte das Vorgehen von Rekingen. Der Aufruf sei «bedenklich und unfair», hiess es. Es sei notwendig, die anerkannten Flüchtlinge zu integrieren, damit sie finanziell selbstständig würden.
Ähnlicher Fall 2014 in Riniken
Die Abwehr der Gemeinde im Bezirk Zurzach gegen potenzielle Sozialbezüger ist im Aargau kein Einzelfall. Vor zwei Jahren hatte der Gemeinderat von Riniken bei Brugg den Liegenschaftsbesitzern in einem Brief geschrieben, Wohnungen nicht an zuziehende Sozialhilfebezüger zu vermieten.
Er wollte dies als Hilfeschrei verstanden wissen, weil die Sozialhilfekosten in zwei Jahren um 300 Prozent gestiegen waren. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) bezeichnete das Vorgehen als verfassungswidrig. Es verletzte die in der Bundesverfassung garantierte Niederlassungsfreiheit.