Die Gemeinde Rupperswil hat von dem Beistand des Täters ein Gesuch erhalten für materielle Hilfe. Es geht um rund 440'000 Franken. Die Gemeinde teilt nun mit, dass sie dieses Gesuch ablehnt. Sie führt drei Gründe an:
- Die Kosten seien aufgelaufen, bevor das Gesuch gestellt worden sei. Man habe nie eine Kostengutsprache gemacht.
- Der fürsorgerische Freiheitsentzug sei in diesem Fall zu Unrecht angeordnet worden. Es gehe nicht um den Schutz eines Einzelnen vor sich selber, sondern um den Schutz der Öffentlichkeit.
- Die Unterbringung sei eine strafrechtliche Massnahme, gar eine Verwahrung. Und die Kosten von strafrechtlichen Massnahmen müsse der Kanton tragen.
Damit bleibt die Gemeinde auf der Linie, die sie in diesem Fall von Anfang an vertreten hat. Und sie hat auch verschiedentlich gesagt, dass sie bereit ist, bis vor das Bundesgericht zu gehen.
Streit um die Kosten
Der Fall des Prostituierten-Mörders aus Rupperswil hat schon viel Staub aufgewirbelt. Der junge Mann hatte 2008 in Aarau eine Prostituierte umgebracht. Er war damals 17 Jahre alt, also minderjährig. Das Gericht verurteilte ihn zu vier Jahren Haft. Länger konnte die Strafe nicht sein, weil es nach dem Jugendstrafrecht das Maximum war.
Die Behörden waren aber der Ansicht, der junge Mann sei eine Gefahr für die Öffentlichkeit. Deshalb verfügten sie einen fürsorgerischen Freiheitsentzug. Seither sitzt der junge Mann im Gefängnis Lenzburg.
Das Gefängnis bzw. der Kanton als dessen Betreiber stellte der Gemeinde Rupperswil Mitte 2014 eine Rechnung von 350'000 Franken. Rupperswil schickte sie postwendend zurück. Das Argument: Für die fürsorgerische Unterbringung gebe es in diesem Fall keine Rechtsgrundlage. Und ausserdem: Es gehe um einen Sozialfall. Die Rechnung dürfe deshalb laut Gesetz nicht direkt an die Gemeinde gehen, sondern zuerst an den Täter.
Affaire à suivre
Der Kanton prüfte damals den Sachverhalt noch einmal. Und man kam zum Schluss, dass die Rechnung tatsächlich zuerst an den Täter gehen müsse. So erhielt der junge Mann bzw. dessen Beistand eine gesalzene Rechnung. 440'000 Franken für die Unterbringung und die Therapien im Gefängnis Lenzburg seit 2012.
Der fürsorgerisch untergebrachte junge Mann kann diese Rechnung aber nicht bezahlen. Er ist ein Sozialfall. Und wenn ein Sozialfall seine Rechnungen nicht bezahlen kann, muss die Gemeinde einspringen. Deshalb stellte der Beistand des Täters beim Sozialamt Rupperswil ein Gesuch um Soziallhilfe (materielle Hilfe).
Gemeinde will bis ans Bundesgericht gehen
Ob die Gemeinde die Rechnung für die Unterbringunge direkt erhält oder als Sozialhilfe-Gesuch spielt für sie keine Rolle: Sie bezahlt nicht bzw. lehnt das Gesuch ab.
Der Täter bzw. dessen Beistand hat nun 30 Tage Zeit, um die Ablehnung des Gesuchs anzufechten. Rekursinstanz ist das Departement Gesundheit und Soziales (DGS).
Sollte diese den Rekurs gutheissen, könnte die Gemeinde Rupperswil ihrerseits ans Verwaltungsgericht gelangen. Und sollte dieses den Entscheid der Vorinstanz stützen, würde die Gemeinde ans Bundesgericht gelangen. Diesen Entscheid hat der Gemeinderat im Grundsatz bereits gefällt.