Geregelt werden soll die Sprachenfrage mit einem neuen Paragrafen im Schulgesetz, wie die Aargauer Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Die darin enthaltenen Bestimmungen zur Unterrichtssprache im Kindergarten entsprechen dem Wortlaut der Volksinitiative «Ja zu Mundart im Kindergarten». Die Initiative war am 18. Mai dieses Jahres mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 55,5 Prozent angenommen worden.
Die wichtigsten Punkte:
- In Kindergärten sollen einzelne Unterrichtssequenzen in Hochdeutsch weiterhin möglich sein
- Sie sollen sich aber auf Situationen mit klarem Bezug zur Standardsprache beschränken, etwa beim Vorlesen oder beim Kennenlernen von Reimen, Versen und Liedern.
Als Konsequenz aus dem Abstimmungsergebnis zur Initiative hob die Aargauer Regierung die Regelungen zur Standardsprache im Kindergartenlehrplan schon auf das laufende Schuljahr hin auf. Bis die von der Initiative verlangten Regelungen in Kraft treten, gilt die Empfehlung, in Aargauer Kindergärten grundsätzlich in Mundart zu unterrichten.
Mundart auch an Primarschule und auf Oberstufe möglich
Der Regierungsrat nimmt den Volksentscheid zur Mundart im Kindergarten zum Anlass, auch die Unterrichtssprache in der Primarschule und an der Oberstufe gesetzlich zu regeln. Auf diesen Stufen soll grundsätzlich in Standardsprache unterrichtet werden, wie es schon heute in ähnlicher Form im Lehrplan geregelt ist.
- Die Regierung schlägt aber gleichzeitig vor, dass auch Sequenzen in Mundart möglich sind.
- Ziel soll sein, dass die Schülerinnen und Schüler die beiden Sprachformen vergleichen und in beiden Sprachformen kommunizieren lernen.
Im neuen Lehrplan 21 sei die Unterrichtssprache nicht explizit festgehalten, schreibt die Regierung. Der Kanton Aargau könne deshalb bei der Einführung im Schuljahr 2020/21 kantonsspezifische Bestimmungen zur Unterrichtssprache gemäss Schulgesetz weiterhin beibehalten.
Die Teilrevision des Schulgesetzes ist am Freitag in die Anhörung gegangen. Diese dauert bis am 28. Februar 2015. Der Grosse Rat berät voraussichtlich im August 2015 und in zweiter Lesung im Januar 2016 über das Geschäft. Die Änderungen im Schulgesetz sowie die Anpassungen im Lehrplan können somit frühestens auf das Schuljahr 2016/17 in Kraft treten.