Es war ein klares Ja zur Säumigenliste im Aargauer Grossen Rat: Am Dienstag haben die Räte die Gesetzesrevision nach zweiter Beratung mit 92 zu 36 Stimmen gutgeheissen. Das soll jährliche Einsparungen von bis zu einer halben Million Franken geben.
Einzig bei Notfällen zahlt der Kanton Aargau
Das Gesetz gilt ab dem 1. Juli. SP, EVP und Grünliberale hatten sich gegen die frühe Einführung gewehrt, ohne Erfolg. Säumige Prämienzahler werden nun mit einem Leistungsaufschub belegt. Einzig bei Notfällen zahlt der Kanton die Kosten.
Das Parlament will damit die Zahlungsmoral der Versicherten bessern. Einblick in die Liste sollen die Leistungserbringer, die Gemeinden und der Kanton erhalten. Bezüger von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen sowie Kinder und Jugendliche kommen nicht auf die Liste. Im Aargau beliefen sich 2012 die ausgewiesenen Forderungen aus Krankenkassenausständen auf 9,5 Millionen Franken. Davon übernahm der Kanton rund 8 Millionen Franken.