Die Campingwagen der Familie Huber stehen immer noch im Wald von Rüttenen bei Solothurn. «Alles Andere haben wir bereits zusammengepackt und weggeschafft, aber für den Transport der Campingwagen brauchen wir mehr Zeit», sagt Charles Huber senior auf Anfrage von Radio SRF.
Deshalb hat die Radgenossenschaft, die die Fahrenden in der Schweiz vertritt, am Mittwoch eine Beschwerde abgeschickt gegen das Gerichtsurteil. Der Präsident der Bürgergemeinde Solothurn, Sergio Wyniger, bestätigt die Beschwerde. Das Land, auf dem Hubers wohnen, gehört der Bürgermeinde. Diese möchte es seit Jahren selber nutzen.
Ziel der Beschwerde: Zeit gewinnen
Wyniger möchte zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellung nehmen. Weder zur Beschwerde, noch zum Räumungszeitpunkt. Er sagt aber: «Am Freitag und am Wochenende wird nicht geräumt.» Damit können Hubers mindestens bis Anfang nächste Woche noch in Rüttenen bleiben.
Mit ihrer Beschwerde wollen sie denn auch nicht erreichen, dass sie langfristig in diesem Stück Wald wohnen bleiben dürfen. «Wir wollen einen Aufschub, damit wir uns ein neues Zuhause suchen und das Zügeln organisieren können», so Charles Huber senior.
Zwangsräumung? So weit wollen es Hubers nicht kommen lassen
Die Fahrenden sind zuversichtlich, dass ihre Beschwerde Erfolg hat. Eine andere Einschätzung gibt aber ein Anwalt ab, den das Regionaljournal kontaktiert hat in diesem Fall. Dieser rechnet nicht damit, dass das Gericht die Beschwerde gutheissen wird. Ausserdem habe sie von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung.
Was passiert, wenn dies der Fall ist? Lässt es die Familie Huber darauf ankommen? Wartet sie auf die Zwangsräumung? Anfang Jahr sah es noch danach aus. Damals sagten Hubers gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn, dass sie den Platz nicht freiwillig verlassen würden. Nun aber sagt Charles Huber senior: «Wir wollen keine Zwangsräumung. Wir werden nicht warten, bis die Polizei kommt.»