Das Solothurner Kantonsparlament war sich am Mittwoch fast einig: Tagesstätten für Senioren sind eine gute Sache, die es verdient, gefördert zu werden. Mit 87 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat das Parlament zusätzliche Subventionen gesprochen.
Zur Zeit gibt es im Kanton Solothurn neun Tagesstätten für Senioren. Die Einrichtungen heissen «Lebensrad», «Blumenfeld» oder «Sonnegg» und sind nicht voll ausgelastet. Das Problem sind laut Altersorganisationen die hohen Kosten für die Senioren. Ein Tag in einer Tagesstätte kostet bis zu 125 Franken. Die Krankenkasse übernimmt rund ein Fünftel der Kosten.
Investition, die sich lohnt
Künftig werden nun auch die Solothurner Gemeinden einen Beitrag leisten, hat das Kantonsparlament beschlossen. Senioren mit Demenz erhalten 30 Franken, Senioren mit psychischen Problemen 20 Franken, und alle anderen Senioren 10 Franken, wenn sie eine Tagesstätte besuchen.
Bei voller Auslastung der neun bestehenden Tagesstätten müssten die Solothurner Gemeinden Betreuungs-Beiträge von insgesamt 250'000 Franken auszahlen. Das Kantonsparlament war sich einig, dass sich diese Ausgaben lohnen. Dank Tagesstätten müssten betagte Personen nämlich später ins Altersheim.
Volksinitiative mit Schönheitsfehler
Mit den zusätzlichen Subventionen hat das Kantonsparlament auf ein Anliegen der Grauen Panther und anderen Altersorganisationen reagiert. Diese hatten innert kürzester Zeit über 5000 Unterschriften gesammelt und eine Volksinitiative eingereicht.
Die Initiative hätte höhere Kosten verursacht als die vom Parlament nun beschlossene Variante. Zudem hatte die Initiative aus Sicht der Regierung und des Parlaments einen Schönheitsfehler: Die meisten Senioren wären gar nicht unterstützt worden, sondern nur Senioren, die auf Pflege angewiesen sind.
Keine Volksabstimmung mehr
Auch wenn das Parlament die Initiative nicht wörtlich umgesetzt hat, sind die Initianten trotzdem sehr glücklich mit dem Erreichten. Kurt Friedli, Vizepräsident des Komitees, versichtert auf Anfrage von Radio SRF, dass die Volksinitiative nun zurückgezogen wird.
Eine Volksabstimmung über die Initiative wird es also keine geben. Aber auch die Variante des Parlaments kommt nicht vors Volk. Da sie mit 87 zu 0 Stimmen überdeutlich angenommen wurde, tritt sie direkt auf 2018 hin in Kraft.