Im Dezember hatte das Amtsgericht Solothurn-Lebern für den 66-jährigen Schweizer die nachträgliche Verwahrung beschlossen. Es hiess den entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft gut.
Der Mann hatte sich während der mehrjährigen stationären therapeutischen Massnahme allen Behandlungen verweigert. Es wäre grobfahrlässig, den Mann freizulassen, hatte das Amtsgericht den Entscheid begründet.
Die unbedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten wegen Brandstiftung, mehrfacher Störung des Bahnverkehrs sowie Drohung und Schreckung der Bevölkerung hat der Mann längst verbüsst.
Unauffälliger Rentner
Mit einer Beschwerde an das Obergericht wehrt sich der Mann gegen die nachträgliche Verwahrung. Der Verhandlung ging am Donnerstag über die Bühne: Im Saal sass ein unauffällig wirkender Rentner, der einen Geschäftsanzug und Krawatte trug. Der Mann, der früher mal Einwohnerrat einer Aargauer Gemeinde war und seine Steuern stets bezahlte, sprach ruhig und klar - doch einige Äusserungen waren nur schwer nachvollziehbar.
«Ich habe erreicht, was ich wollte», sagte er. Aktionen wie die Brandstiftung seien nicht mehr notwendig. Er schreibe nun Bücher und Briefe. Er wolle aufklären und die Gesellschaft vor den Gefahren fundamentaler Religionen warnen. Das sei die einzige Möglichkeit, um gegen die Verblendung auf der Welt vorzugehen.
Katholiken sollen Versicherung betrogen haben
Der Mann, bei dem eine psychische Störung diagnostiziert worden ist, sagte vor Gericht auch, das Justizsystem sei «verlogen und intransparent». Der römisch-katholischen Kirche von Solothurn warf er zudem vor, Versicherungsbetrug begangen zu haben.
Die Kathedrale war nach dem Brand für 3,5 Millionen Franken saniert worden. Der Schaden, den er in der Kathedrale angerichtet habe, habe aber höchstens 100'000 Franken betragen.
Verwahrung nur für schwere Taten
Für den amtlichen Verteidiger ist die Verwahrung «unverhältnismässig». Die Verwahrung sei bei sehr schweren Delikten vorgesehen. Sein Mandant habe aber mit den Taten nie jemanden verletzt, sondern Aufmerksamkeit gesucht. Von dem Mann gehe nur eine geringe Gefährlichkeit aus. Dieser wisse, dass eine weitere Straftat zu Verwahrung führen würde.
Zudem sei nicht alles, was der Mann sage, wahnhaft, meinte der Verteidiger. Dass Fundamentalismus in den Religionen eine Gefahr sei, sei in den letzten Jahren ja offensichtlich geworden. Es sei ein weiteres psychiatrisches Gutachten notwendig.
Gesellschaft soll geschützt werden
Ganz anders sieht dies die Staatsanwältin. Die Rückfallgefahr für schwere Straftaten sei gemäss psychiatrischem Gutachten nach wie vor gross. Es müsse damit gerechnet werden, dass der Mann in Freiheit wieder Taten begehe, um Aufmerksamkeit zu erzielen. Dann könne es Verletzte und Tote geben.
Die Gesellschaft habe ein grosses Interesse daran, vor dem Mann geschützt zu werden. Es bleibe keine andere Möglichkeit als die Verwahrung. Alle Therapieversuche seien verweigert worden. Gemäss Gutachten leidet der 66-Jährige an einer paranoiden Persönlichkeitsstörung.
Das Obergericht eröffnet seinen Entscheid zur Beschwerde gegen die nachträgliche Verwahrung am Freitagnachmittag.
Teppich und Altar angezündet
Der Mann hatte am 4. Januar 2011 in der St.-Ursen-Kathedrale in Solothurn über den Altar und den darunter liegenden Teppich rund 20 Liter Benzin geschüttet. Das dabei entstandene Gemisch aus Luft und Benzin zündete er mit einer Kerze an. Verletzt wurde niemand.
Davor hatte der Mann im März 2009 beim Bahnhof Olten-Hammer SO mit einer selber gebauten Metallvorrichtung einen Zug entgleisen lassen wollen. Und im Juli 2010 erschreckte er Zugpassagiere im Gotthardtunnel mit einer selbst gemachten «Gotteswarnkampfweste», die wie eine Bombe aussah.